Bekannten (†60) im Streit erstochen: Angeklagter schweigt zu Prozessbeginn
Neubrandenburg - Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines Mannes in Neustrelitz (Mecklenburgische Seenplatte) schweigt der Angeklagte vor Gericht.
Der 39-Jährige lehnte es am Dienstag zum Auftakt der Verhandlung am Landgericht Neubrandenburg ab, sich zu der Anklage zu äußern. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann Totschlag und schwere Brandstiftung vor.
Der Neustrelitzer soll einen 60-jährigen Bekannten in der Nacht zum 4. Juni in dessen Wohnung erstochen haben. Dort wohnte er zuletzt. Die beiden Männer sollen vorher Alkohol getrunken haben und in Streit geraten sein.
Laut Anklage ging er in die Küche, holte ein Messer mit einer 20 Zentimeter langen Klinge und stach dem Opfer in den Hals. Der 60-Jährige kippte um und lag auf einer Couch, wo ihn der Angeklagte mit einer Decke zugedeckt und darauf eine Blume gelegt haben soll. Das Opfer verblutete.
Nach der Tat habe der 39-Jährige das Messer in der Küche abgewaschen, dort ein Stück Küchenrolle aus Papier angezündet und sei gegangen.
Da auch die Isolierung eines Kühlschrankes Feuer fing, entstand Qualm in der Wohnung im Erdgeschoss des dreigeschossigen Hauses. Ein Brandmelder schlug an. Das Feuer erlosch, als die Feuerwehr anrückte.
Angeklagter soll oft betrunken gewesen sein und Nachbarin mit Tod gedroht haben
Die Einsatzkräfte lüfteten die Wohnung und den Hausflur, fanden den Toten und holten die Polizei. Der Angeklagte wurde kurze Zeit später im Stadtgebiet von Neustrelitz nach Hinweisen von Anwohnern gefasst.
Eine Zeugin beschrieb den Angeklagten als Mann, der häufig betrunken war und Nachbarn auf unflätigste Weise beschimpft und bedroht haben soll. So war die Polizei deshalb noch am Vortag zu dem Mehrfamilienhaus gerufen worden, weil sie selbst von dem 39-jährigen Mann mit dem Tod bedroht worden sein soll.
Das Motiv für den Vorfall blieb auch bei den Ermittlungen bisher unklar. Der Prozess wird am 22. November fortgesetzt. Dann soll auch eine polizeiliche Vernehmung des Angeklagten vorgespielt werden.
Eine Psychologin begutachtet den Angeklagten und soll einschätzen, inwieweit er zur Tatzeit schuldfähig war. Ein Urteil soll Anfang Dezember fallen.
Erstmeldung, 15. November 5.18 Uhr, aktualisiert um 13.42 Uhr
Titelfoto: Bernd Wüstneck/dpa