Gericht: Tagesmutter mit Kontakt zur rechten Szene darf Job weiter ausüben

Schwerin – Einer Tagesmutter, die Bezug zur rechten Szene hat, darf nicht aus diesem Grund die Berufserlaubnis verweigert werden.

Zum Auftakt des Prozesses bleiben die Plätze der Klägerin und ihres Anwalts (vorn) leer.
Zum Auftakt des Prozesses bleiben die Plätze der Klägerin und ihres Anwalts (vorn) leer.  © Bernd Wüstneck/dpa

Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Schwerin entschied am Donnerstag, dass für Tagesmütter nicht die gleichen Regeln zur Grundgesetz-Treue gelten wie für Beschäftigte in Kindertagesstätten.

Es gebe keine gesetzliche Vorschrift, die von Kindertagespflegepersonen eine "dem Grundgesetz förderliche Arbeit verlange", hieß es in der Urteilsbegründung am Donnerstag.

Geklagt hatte eine Tagesmutter, der die Erlaubnis zur Tagespflege vom Landkreis Ludwigslust-Parchim verweigert worden war. Der Landkreis verwies auf eine Nähe der Klägerin und ihres Mannes zur rechtsextremen Szene.

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Der Ehemann ist Mitglied der NPD und auch sie wird nach Angaben des Gerichts vom Verfassungsschutz der Szene zugeordnet. Der diesbezügliche Bescheid der Behörde wurde nun vom Gericht aufgehoben.

Im Urteil heißt es weiter: "Die zuständige Behörde hat nun erneut über den Antrag der Klägerin zu entscheiden. Dabei hat sie die Rechtsauffassung des Gerichts zu beachten."

Titelfoto: Bernd Wüstneck/dpa

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