Getötete Leonie (†6) aus Torgelow: Verurteilte Mutter geht in Berufung!

Neubrandenburg - Die Mutter der getöteten Leonie (†6) aus Torgelow (Mecklenburg-Vorpommern) soll sich im Sommer erneut vor Gericht verantworten.

Die angeklagte Mutter (27,r.) soll ihrer getöteten Tochter Leonie keine Hilfe geholt haben, obwohl sie die Chance dazu hatte. (Archivbild)
Die angeklagte Mutter (27,r.) soll ihrer getöteten Tochter Leonie keine Hilfe geholt haben, obwohl sie die Chance dazu hatte. (Archivbild)  © Bernd Wüstneck/dpa-Zentralbild/dpa

Wie ein Sprecher des Landgerichtes Neubrandenburg am Samstag sagte, ist die Berufungsverhandlung gegen die 27-jährige Frau am 3. August geplant.

Sie war im Dezember 2021 vom Amtsgericht zu zwei Jahren Haft wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Die Strafe sollte nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Dagegen hatte ihre Anwältin Berufung eingelegt.

Nach den bisherigen Planungen ist für den Berufungsprozess nur ein Verhandlungstag geplant. Die Verhandlung könnte zum Schutz der Geschwister des getöteten Mädchens allerdings, wie schon vor dem Amtsgericht, weitgehend ohne Öffentlichkeit stattfinden.

Zweijähriger Sohn zu "anstrengend und frech": Vater bringt Kind einfach um
Gerichtsprozesse Mecklenburg-Vorpommern Zweijähriger Sohn zu "anstrengend und frech": Vater bringt Kind einfach um

Leonie war am 12. Januar 2019 tot in der Wohnung der fünfköpfigen Familie in Torgelow gefunden worden. Der Stiefvater hatte das Mädchen schwer misshandelt als die Mutter unterwegs war und dann verhindert, dass Retter rechtzeitig Hilfe leisten konnten.

Nach Mord an kleiner Leonie: Stiefvater lebenslang in Haft

Der Mann gab einen Treppensturz des Kindes vor. Er wurde wegen Mordes durch Unterlassen rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Mutter war Hauptzeugin der Staatsanwaltschaft.

Die 27-Jährige war im Dezember vom Amtsgericht Neubrandenburg zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Sie habe im Januar 2019 die Möglichkeit gehabt, rechtzeitig Hilfe für die Sechsjährige zu holen, dies aber nicht getan, hatte die Richterin das Urteil begründet.

Damit war das Amtsgericht noch über die Forderung der Staatsanwältin hinausgegangen. Die Verteidigerin hatte auf Freispruch oder Geldstrafe plädiert.

Titelfoto: Bernd Wüstneck/dpa-Zentralbild/dpa

Mehr zum Thema Gerichtsprozesse Mecklenburg-Vorpommern: