Gehört sie zum Oktoberfest oder zum Bier? Gericht urteilt über die Münchner "Schützenliesl"

München - Das Landgericht München I verkündet am Freitag (10 Uhr) ein Urteil in einem Rechtsstreit über die Markenrechte an der "Schützenliesl".

Im Münchner Landgericht I soll das Urteil im "Schützenliesl"-Streit fallen.
Im Münchner Landgericht I soll das Urteil im "Schützenliesl"-Streit fallen.  © Sven Hoppe/dpa

Die Brauerei Münchner Kindl will die Frauenfigur für ihr Bier verwenden, um eine mehr als 100 Jahre alte Tradition fortzuführen. Die Inhaber haben deshalb einen Wirt verklagt.

Dieser hatte sich die Markenrechte schon 2016 eintragen lassen, um mit der "Schützenliesl" ein Festzelt auf der Oidn Wiesn - dem Nostalgie-Teil des Oktoberfestes - zu schmücken.

Dazu kam es aber noch nicht, unter anderem weil der Gastronom nach Gerichtsangaben bislang keinen Erfolg hatte mit seiner Bewerbung für ein entsprechendes Zelt.

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Die "Schützenliesl" wurde um 1880 von dem Maler Friedrich August von Kaulbach gemalt. Modell stand das Münchner Biermadl Coletta Möritz. Für Aufsehen sorgte das damals als recht freizügig geltende Bildnis 1881 beim VII. Deutschen Bundesschießen auf der Theresienwiese, wo es eine der Wirtshaus-Buden zierte und Männer in Scharen anlockte, die nicht nur das Bild, sondern vor allem die echte Coletta bewundern und sich von ihr ein Bier servieren lassen wollten.

Neben den Prozessbeteiligten erhebt auch die Königlich Privilegierte Hauptschützengesellschaft München Anspruch auf die schöne Hilfskellnerin, wenn auch nicht vor Gericht. Sie beruft sich darauf, dass ihr von Kaulbachs Originalbild gehört, das im Festsaal der Gesellschaft hängt.

Titelfoto: Sven Hoppe/dpa

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