Mangel an Beweisen: Mann von Mord an Ehefrau freigesprochen

München - In einem mehr als ein Jahr andauernden Indizienprozess hat das Landgericht München I einen Mann aus Mangel an Beweisen vom Mord an seiner Ehefrau freigesprochen.

Der Ehemann sitzt bei einem Verhandlungstermin im Gerichtssaal. Der 62-Jährige wurde wegen Mangels an Beweisen freigesprochen.
Der Ehemann sitzt bei einem Verhandlungstermin im Gerichtssaal. Der 62-Jährige wurde wegen Mangels an Beweisen freigesprochen.  © Matthias Balk/dpa

Der Tod der Frau war lange als Suizid behandelt worden, doch nachdem Zweifel daran aufgekommen waren, erhob die Staatsanwaltschaft schließlich Mordanklage gegen den Ehemann.

Sie geht davon aus, dass der heute 62-Jährige seine Ehefrau im Jahr 2015 nach 17 gemeinsamen Jahren mit einem Kopfschuss regelrecht hinrichtete. Ein Vorwurf, den der Angeklagte vor Gericht bestritt. Er gab an, seine Frau habe sich selbst erschossen.

"Er hat seine Frau nicht getötet", sagte sein Anwalt Adam Ahmed zum Prozessauftakt. "Der Tatvorwurf wird vollumfänglich abgestritten." Die Anklage "konstruiert ein Kapitalverbrechen", sagte Ahmed. Es liege aber "gerade keine Fremdtötung vor".

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"Das Schwurgericht konnte sich nach einer über einjährigen Hauptverhandlung nicht davon überzeugen, dass der Angeklagte die Geschädigte getötet hat", teilte ein Gerichtssprecher am Donnerstag mit.

Auch wenn die Kammer erhebliche Zweifel an der Darstellung des Angeklagten gehabt habe, müsse gelten: "in dubio pro reo, im Zweifel für den Angeklagten". Das Gericht verurteilte ihn lediglich wegen des unerlaubten Besitzes der Tatwaffe zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren.

Mord oder Suizid? Staatsanwaltschaft will Urteil nicht akzeptieren

Die Staatsanwaltschaft geht nach wie vor davon aus, dass der Mann seine Ehefrau kaltblütig erschossen hat.
Die Staatsanwaltschaft geht nach wie vor davon aus, dass der Mann seine Ehefrau kaltblütig erschossen hat.  © Matthias Balk/dpa

Die Staatsanwaltschaft will das Urteil allerdings nicht akzeptieren und hat nach Angaben einer Sprecherin bereits Revision eingelegt. Sie geht nach wie vor von tödlicher Partnerschaftsgewalt aus.

Nach verschiedenen Gutachten zu Schmauchspuren und dem Schusswinkel hatte die Behörde entschieden, wegen großer Zweifel an der Suizid-These Anklage gegen den Ehemann zu erheben.

Er wurde erst 2019, Jahre nach der mutmaßlichen Tat an der Mutter seiner fünf Kinder, festgenommen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte seine Frau "von Eifersucht getrieben" umbrachte, weil sie sich kurz zuvor von ihm getrennt hatte und Beziehungen zu anderen Männern eingegangen war.

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Er sei schon vorher in der Ehe "kontrollbesessen" gewesen und habe sie "ganz für sich alleine haben" wollen, sagte die Staatsanwältin beim Prozessauftakt. "Er kontrollierte jeden ihrer Schritte."

Titelfoto: Matthias Balk/dpa

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