MVG-Fahrer gesteht Missbrauch von Zwölfjährigen in U-Bahn

München - Ein Münchner U-Bahn-Fahrer hat vor Gericht gestanden, einen zwölfjährigen Jungen in seiner Bahn missbraucht zu haben.

Der Angeklagte (v.) sitzt im Landgericht München I auf seinem Platz, während seine Verteidiger Thomas Novak (hinten, l.) und Benedikt Stehle (hinten, r.) hinter ihm stehen.
Der Angeklagte (v.) sitzt im Landgericht München I auf seinem Platz, während seine Verteidiger Thomas Novak (hinten, l.) und Benedikt Stehle (hinten, r.) hinter ihm stehen.  © Tobias Hase/dpa

"Ich bereue meine Taten zutiefst", sagte der 23-Jährige am Dienstag vor dem Landgericht München I.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, sich mehrfach mit dem Kind in der U-Bahn verabredet, es geküsst und begrapscht zu haben - unter anderem in der Fahrerkabine.

Der Mann ist auch wegen Verbreitung von Kinderpornografie angeklagt und weil er sich an weitere Kinder rangemacht und ihnen in Chats beispielsweise Nacktbilder von sich geschickt haben soll.

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Die Öffentlichkeit wurde für die Aussage der betroffenen Kinder vom Prozess ausgeschlossen.

Er wolle die "Geschädigten um Entschuldigung bitten", sagte der Mann, nachdem er die angeklagten Taten "vollumfänglich" eingeräumt hatte.

Er sei in Beziehungen zu anderen Menschen schon immer "oft über das Ziel hinausgeschossen", habe keine richtige Balance finden können zwischen "Nähe und Distanz". Als Grund dafür gab er "einige Schicksalsschläge" in seinem Leben an wie den Verlust seines Vaters im Jahr 2019. "Ich hatte viel Verlustangst", sagte er, und "Sorge vor dem Alleinsein". "Mein Ziel war es keinesfalls, jemandem zu schaden."

Das Gericht hat vier Verhandlungstermine für den Prozess angesetzt. Das Urteil könnte am 8. Juli fallen.

MVG zogen Konsequenzen

Nach Angaben der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) wurde der Angeklagte im November 2020 nach seinem Dienst verhaftet.

Sein Anwalt habe wenige Tage später dessen Kündigung bei der MVG eingereicht. Ein Sprecher betonte, dass die MVG bei der Einstellung neuer Mitarbeiter Wert "auf einen einwandfreien Leumund" lege, der seit 15 Jahren durch ein Führungszeugnis bestätigt werden müsse.

"Sollte eine Kollegin oder ein Kollege durch straffälliges Verhalten auch während ihrer/seiner Dienstzeit auffällig werden, würden wir entsprechende Maßnahmen ergreifen", sagte der Sprecher.

Titelfoto: Tobias Hase/dpa

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