Münchner IS-Rückkehrerin freigelassen: Gericht hebt Haftbefehl urplötzlich wieder auf

München/Karlsruhe - Eine zwischenzeitlich eingesperrte Münchner IS-Rückkehrerin ist wieder auf freiem Fuß.

Nach einer Haftbeschwerde wurde eine IS-Rückkehrerin wieder auf freien Fuß gesetzt. (Symbolbild)
Nach einer Haftbeschwerde wurde eine IS-Rückkehrerin wieder auf freien Fuß gesetzt. (Symbolbild)  © Boris Roessler dpa/lhe

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob den Haftbefehl gegen die 37-Jährige auf, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag mitteilte.

Laut der Generalstaatsanwaltschaft München soll die Frau 2015 mit ihrem Ehemann und ihren Kindern in ein von der Terrorvereinigung Islamischer Staat (IS) kontrolliertes Gebiet in Syrien ausgereist sein.

Sie soll die Organisation aktiv unterstützt, ihrem Mann - einem IS-Kämpfer - den Haushalt geführt und ihre Kinder im Sinne der IS-Ideologie erzogen haben.

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Im Oktober 2021 wurde sie demnach gemeinsam mit mehreren anderen deutschen Frauen und deren Kindern im Rahmen einer vom Auswärtigen Amt organisierten Rückholaktion aus dem nordsyrischen Camp Roi nach Deutschland gebracht.

Unter anderem wegen des dringenden Tatverdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland kam sie in Untersuchungshaft.

Warum der Haftbefehl mit Beschluss vom vergangenen Donnerstag aufgehoben wurde, teilte der BGH zunächst nicht mit. Die Entscheidungsgründe sollen laut dem Gericht bald nachgereicht werden.

Laut Generalstaatsanwaltschaft München hatte es eine Haftbeschwerde gegeben. Die Frau sei Ende vergangener Woche aus der U-Haft entlassen worden.

Titelfoto: Boris Roessler dpa/lhe

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