Prozess abgesagt! Rechtsstreit um "Schützenlisl" wurde beigelegt

München - Die "Schützenlisl" ist vielbesungen und sogar vor Gericht wurde um das Biermadl gestritten, das auf einem Fass tanzt und mehrere Maß Bier stemmt. Jetzt ist der langwierige Rechtsstreit wohl endgültig beigelegt.

Der Gerichtsprozess im "Schützenlisl"-Streit vor dem Oberlandesgericht München (OLG) wurde offiziell abgesagt.
Der Gerichtsprozess im "Schützenlisl"-Streit vor dem Oberlandesgericht München (OLG) wurde offiziell abgesagt.  © Matthias Balk/dpa

Der Streit um die "Schützenlisl" scheint vorbei. Das Oberlandesgericht München (OLG) hat einen für diesen Donnerstag geplanten Gerichtsprozess nach Angaben eines Sprechers bereits abgesetzt.

Zuvor hatten die Prozessparteien mitgeteilt, sich Ende März außergerichtlich geeinigt zu haben.

In dem langwierigen Rechtsstreit ging es um die Frage, ob Wiesn-Wirt Lorenz Stiftl den Namen und darüber hinaus auch das Bild des auf einem Fass tanzenden Biermadls doch noch verwenden darf.

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Ende Februar des vergangenen Jahres hatte ihm das zuständige Landgericht München I genau dies untersagt, der Klage der Traunsteiner Münchner Kindl Brauerei dementsprechend stattgegeben, welche die "Schützenlisl" für sich reklamiert.

Zum Inhalt der Einigung teilte das Gericht nichts mit. Kindl-Mitinhaber Dietrich Sailer teilte auf Anfrage mit, die Parteien hätten sich darauf geeinigt, dass Stiftl sein Zelt auf dem Oktoberfest zwar weiterhin "Schützenlisl" nennen darf.

Auf das Bildnis der schönen Coletta Möritz, die der Münchner Maler Friedrich August von Kaulbach (†70) um 1880 gemalt hatte, soll er im Gegenzug dafür allerdings verzichten, damit die Brauerei mit diesem werben kann.

"Schützenlisl": Kindl Brauerei will das Bild des Biermadls auch weiterhin verwenden

Die Kindl Brauerei will das "Schützenlisl"-Motiv weiter verwenden.
Die Kindl Brauerei will das "Schützenlisl"-Motiv weiter verwenden.  © Uwe Lein/dpa

In erster Instanz hatte das Gericht der Klage der Brauerei stattgegeben, die eine gänzliche Löschung von Stiftls Markenrechten gefordert hatte. Das OLG hatte in einer mündlichen Verhandlung aber durchblicken lassen, gegen ein "Schützenlisl"-Festzelt keine rechtlichen Bedenken zu sehen.

Stiftl hatte das Bild und den Namen "Schützenlisl" 2015 beim Deutschen Patent- und Markenamt eintragen lassen für Dienstleistungen im Bereich der Gastronomie. Diese Marke sei allerdings verfallen und müsse entsprechend gelöscht werden, befand das Landgericht im Februar.

Der Wirt habe sie fünf Jahre lang nicht benutzt.

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Der Gastronom hatte in den Jahren 2017 und 2019 erfolglos versucht, ein "Schützenlisl"-Festzelt auf der Wiesn zu bekommen, die 2020 und 2021 dann wegen der Corona-Pandemie ausfiel. Erst 2022 bekam er sein Volkssängerzelt "Schützenlisl".

Das OLG wertete in der Verhandlung die Corona-Pandemie zu seinen Gunsten, ein Festzelt-Betrieb sei nicht möglich gewesen. Die Kindl Brauerei hatte die Marke 2016 eintragen lassen, will das Bild des Biermadls für ihr Bier verwenden.

Titelfoto: Montage: Matthias Balk/dpa, Uwe Lein/dpa

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