Starnberger Dreifachmord: Hohe Haftstrafen für Angeklagte!

München - Im Prozess um den Dreifachmord in Starnberg hat das Landgericht München II den Hauptangeklagten zu 13 Jahren Jugendstrafe verurteilt. Der Mitangeklagte bekam acht Jahre und sechs Monate wegen einfachen Mordes.

Das Urteil in München ist gefallen! Die beiden Angeklagten im Dreifach-Mordprozess von Starnberg müssen für mehrere Jahre ins Gefängnis.
Das Urteil in München ist gefallen! Die beiden Angeklagten im Dreifach-Mordprozess von Starnberg müssen für mehrere Jahre ins Gefängnis.  © Sven Hoppe/dpa

Die Verteidigung des Mitangeklagten kündigte allerdings umgehend an, in Revision zu gehen.

Das zuständige Gericht sah es nach insgesamt rund anderthalb Jahren Verfahrensdauer als erwiesen an, dass der inzwischen 22 Jahre alte Hauptangeklagte im Januar des Jahres 2020 seinen Freund und dessen Eltern erschossen hatte. Der Mann hatte vor einem Jahr ein umfassendes Geständnis abgelegt.

Er räumte auch ein, dass er durch die Morde an die Waffen kommen wollte, die sein Kumpel illegal besaß, um sie zu verkaufen. Der 21 Jahre alte Mitangeklagte war nach Auffassung des Gerichts in die entsprechende Planung des Mords eingeweiht und hatte den Haupttäter zum Tatort gefahren.

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Beiden hätten Geldnöte gehabt, sagte die Vorsitzende Richterin Regina Holstein in der Urteilsbegründung am Montagmittag.

Der Hauptangeklagte habe sein Opfer bei der Tat im Freistaat "regelrecht hingerichtet". Bei dem Mitangeklagten stehe fest, "dass er das als Mittäter gemacht hat, er habe gewusst, dass der Sohn in der Nacht getötet werden sollte, wenn er schlafe, damit man an seine Waffen komme". Die Richterin ging davon aus, dass ein Amoklauf des Opfers im Raum gestanden hat.

Der Hauptangeklagte habe deshalb entschieden, dass die Tat nun sein müsse - einerseits um Schlimmeres zu verhindern, andererseits, weil er ansonsten nicht mehr an die entsprechenden Waffen gekommen wäre.

Dreifachmord in Starnberg: Verteidigung des Mittäters plant Revision

Die Anklage hatte jeweils hohe Jugendstrafen wegen Mordes gefordert.
Die Anklage hatte jeweils hohe Jugendstrafen wegen Mordes gefordert.  © Sven Hoppe/dpa

Die Verteidigung des Mittäters plant schon die Revision. Die Mittäterschaft seines Mandanten sei seit seinem Plädoyer "nicht mehr haltbar", sagte Rechtsanwalt Alexander Stevens der Deutschen Presse-Agentur kurz nach dem Münchner Urteil.

Er begründet das damit, dass in einem Video vom Tatort die Tatwaffe zu sehen ist, die später in der Hand des getöteten Freundes gefunden wurde.

Der Hauptangeklagte sagt in diesem, das seien die Waffen, die er gleich mitnehme. Daraus schließt Stevens nach eigener Aussage, dass sein Mandant von dem Plan, es wie einen Selbstmord aussehen zu lassen, schlichtweg nichts gewusst haben kann.

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Die Anklagebehörde hatte für beide Angeklagte hohe Jugendstrafen wegen Mordes gefordert. Sie sprach sich in ihrem Plädoyer für je 13 Jahre und sechs Monate Haft aus sowie den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung.

Die Forderung war ungewöhnlich. Denn damit hatte die Staatsanwaltschaft für den 22 Jahre alten Deutschen, der die Tat zugegeben hatte, die gleiche Strafe verlangt wie für den 21-jährigen Slowaken, der am Tatort gar nicht anwesend war.

Der Mitangeklagte soll den Täter nur zum Tatort gefahren und abgeholt haben. Außerdem gilt im Jugendstrafrecht bei Mord eine Höchststrafe von zehn Jahren. Werden Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren nach Jugendstrafrecht verurteilt, sind nur in seltenen Fällen bei Mord mit besonderer Schwere der Schuld bis zu 15 Jahren möglich.

Prozess in München: Angeklagter zeigt nach Tat in Starnberg vor Gericht Reue

Dennoch war auch der Anwalt des Hauptangeklagten in seinem Plädoyer nur wenig unter der Forderung der Anklagebehörde geblieben. Er sprach sich für eine zwölfjährige Haft für seinen Mandanten aus. Der Angeklagte selbst zeigte sich reuig.

"Ich schließe mich meinen Anwälten an, ich wollte mich bei allen Angehörigen entschuldigen, auch wenn ich weiß, dass meine Taten nicht zu entschuldigen sind", sagte er am Montag in seinem letzten Wort. Die Verteidigung des Mitangeklagten hatte Freispruch vom Mordvorwurf gefordert und räumte nur die Beteiligung an der Planung eines bewaffneten Raubüberfalls ein.

Die Aufsehen erregende Tat hatte auch deshalb in ganz Deutschland Schlagzeilen gemacht, weil die zuständigen Ermittler zunächst davon ausgegangen waren, der Sohn habe seine Eltern und dann sich selbst erschossen.

Erstmeldung: 14.28 Uhr, letzte Aktualisierung: 16.50 Uhr

Titelfoto: Sven Hoppe/dpa

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