Ärzte sollen Kindern Kochsalzlösung statt Impfstoff gespritzt haben

Hildesheim - Weil sie Kindern und Jugendlichen Kochsalzlösung statt Impfstoff gespritzt haben sollen, hat die Staatsanwaltschaft Hildesheim Anklage gegen einen Arzt und eine Ärztin aus dem Landkreis Gifhorn in Niedersachsen erhoben.

Ein 64-Jähriger soll 34 Mal Kinder und Jugendliche nicht gegen Mumps, Masern und Röteln geimpft, sondern stattdessen lediglich Kochsalzlösung gespritzt haben. Auch seine Kollegin (58) wird angeklagt. (Symbolbild)
Ein 64-Jähriger soll 34 Mal Kinder und Jugendliche nicht gegen Mumps, Masern und Röteln geimpft, sondern stattdessen lediglich Kochsalzlösung gespritzt haben. Auch seine Kollegin (58) wird angeklagt. (Symbolbild)  © Bodo Schackow/dpa-Zentralbild/dpa

Dem 64-jährigen Mediziner werde Körperverletzung in 34 Fällen, Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse in 85 Fällen sowie gemeinschaftlicher gewerbsmäßiger Betrug in sechs Fällen zur Last gelegt, teilte die Behörde am Donnerstag mit. Der Mann schweige zu den Vorwürfen.

Seiner 58 Jahre alten Kollegin werde gemeinschaftlicher gewerbsmäßiger Betrug in sechs Fällen, Körperverletzung in zwei Fällen und das Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse in drei Fällen vorgeworfen, was die Ärztin bestreite.

Der 64-Jährige soll 34 Mal Kinder und Jugendliche nicht gegen Mumps, Masern und Röteln geimpft, sondern stattdessen lediglich Kochsalzlösung gespritzt haben.

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Dadurch hätten die Kinder unnötige Schmerzen erlitten, erläuterte die Staatsanwaltschaft. Der Ärztin werden zwei solche Fälle vorgeworfen.

Zudem soll der Arzt in 85 Fällen eine Impfung in Impfausweisen bescheinigt, tatsächlich aber nicht vorgenommen haben. Die Medizinerin soll drei falsche Impfungen bescheinigt haben. Durch die Abrechnung nie erbrachter Leistungen soll den Krankenkassen ein Schaden von 3031,91 Euro entstanden sein.

Ein anonymer Hinweisgeber hatte die Ermittlungen ins Rollen gebracht, bei einer Durchsuchung waren Beweismittel sichergestellt worden. Bei Blutuntersuchungen der Betroffenen wurden laut Staatsanwaltschaft später keine Antikörper festgestellt.

Gegen den 64-Jährigen erging nach Behördenangaben am 10. März 2022 ein Haftbefehl, der gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt wurde.

Titelfoto: Bodo Schackow/dpa-Zentralbild/dpa

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