24-Jähriger verblutet in Siegburger Disco: Messer-Stecher zu langer Knast-Strafe verurteilt

Bonn – Im Prozess um eine tödliche Messerstecherei in einer Siegburger Disco hat das Bonner Schwurgericht am heutigen Dienstag einen 24-Jährigen zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

Der 24-Jährige wurde nach einer Messerattacke in einer Siegburger Disco schuldig gesprochen.
Der 24-Jährige wurde nach einer Messerattacke in einer Siegburger Disco schuldig gesprochen.  © Federico Gambarini/dpa

Das Gericht sah die Vorwürfe unter anderem des Totschlags, versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung als erwiesen an, außerdem muss der Mann dem überlebenden Opfer ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro zahlen.

Der mitangeklagte Freund (23) des Hauptverdächtigen wurde freigesprochen.

Im vergangenen Juli waren die Angeklagten und die beiden Opfer, zwei Brüder im Alter von 24 und 28 Jahren, während einer "Mallorca-Party" in der Disco in Streit geraten - wegen "Lächerlichkeiten", wie es vom Gericht hieß: Eine Frau soll den jüngeren Bruder, der sie angetanzt haben soll, abgewiesen haben.

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Daraus entwickelte sich ein heftiger Streit, es gab gegenseitige Schläge ins Gesicht, schließlich kämpfte der Hauptangeklagte am Boden mit dem 24-jährigen Bruder und stach ihm dabei in den Oberbauch.

Als der ältere Bruder eingriff, wurde auch er von der Waffe getroffen. Beide schleppten sich noch zur Tür des Lokals. Dort verblutete der 24-Jährige, der andere überlebte nach mehreren Operationen.

Er war zum Tatzeitpunkt bereits wegen einer früheren Messerattacke auf Bewährung gewesen.
Er war zum Tatzeitpunkt bereits wegen einer früheren Messerattacke auf Bewährung gewesen.  © Federico Gambarini/dpa

Angeklagter war wegen früherer Messerattacke auf Bewährung

Der Hauptangeklagte war wenige Wochen vor der Tat vom Amtsgericht Köln wegen einer Messerattacke verurteilt worden und stand unter Bewährung. Die Disco wurde nach dem Vorfall geschlossen.

Der Verteidiger des 24-jährigen Türken kündigte nach dem Urteil an, in Revision zu gehen. Er hatte für seinen Mandanten Freispruch gefordert. Beide Angeklagten hatten sich im Prozess zu den Vorwürfen nicht geäußert.

Titelfoto: Federico Gambarini/dpa

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