Autofahrer mit 500 PS klagt gegen Einstufung als Autoposer: Stadt Düsseldorf verliert!
Düsseldorf - Nach der Einführung von Zwangsgeldern für sogenannte Autoposer in Düsseldorf wurde an diesem Donnerstag ein erster Fall vor Gericht verhandelt. Geklagt hat ein 22-Jähriger aus Willich. Das Gericht gab dem jungen Mann recht.

Die Stadt Düsseldorf darf den Posern ihr Imponiergehabe nicht verbieten und auch keine Zwangsgelder gegen sie verhängen.
Das hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht am Donnerstag entschieden und damit der Klage des 22-Jährigen stattgegeben.
Er hatte im Juni 2021 in der Düsseldorfer Innenstadt den Motor seines 500 PS starken Autos laut aufheulen lassen.
Das hatte ein Motorradpolizist bemerkt und den Fahrer angezeigt. Ein entsprechendes Bußgeld wurde verhängt.
Unabhängig davon erließ die Stadt Düsseldorf eine Ordnungsverfügung gegen den 22-Jährigen. Darin wurde ihm drei Jahre lang das Posen mit seinem Boliden untersagt.
Sollte er in der Zeit dennoch im Stadtgebiet mit durchdrehenden Reifen oder aufheulendem Motor erwischt werden, werde ein Zwangsgeld in Höhe von 5000 Euro fällig, heißt es darin.
Sollten dabei Menschen gefährdet werden, seien es sogar 10.000 Euro.
Autoposern in Düsseldorf droht Zwangsgeld
Das dürfe die Stadt nicht, meint der 22-Jährige. Ein einmaliger Verstoß reiche nicht, um ihn als Autoposer abzustempeln. Sein Auto sei auch nicht zu laut, sondern entspreche den Vorschriften.
Die Stadt hat bisher mehr als 20 Autoposern Zwangsgelder angedroht.
Vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht ging es darum, ob die Stadt diese Zwangsgelder tatsächlich verhängen darf oder ob die Ahndung des fraglichen Verhaltens der Polizei vorbehalten ist.
Originaltext: 1. September 2022, 6.14 Uhr; zuletzt aktualisiert: 1. September 2022, 16.59 Uhr
Titelfoto: Christoph Schmidt/dpa