Blutende Wunden und Abszesse: Anklage nach Schock-Videos gegen Schweine-Mastbetrieb

Münster - Nach schockierenden Aufnahmen aus mehreren Schweinemastbetrieben vor allem in Nordrhein-Westfalen ist in einem Fall Anklage wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erhoben worden.

Aufnahmen von Tierschützern zeigten verletzte Schweine in einem Mastbetrieb. Die Videos führten nun zu einer Anklage.
Aufnahmen von Tierschützern zeigten verletzte Schweine in einem Mastbetrieb. Die Videos führten nun zu einer Anklage.  © -/Deutsches Tierschutzbüro/dpa

Der Verdacht richte sich gegen einen Mastbetrieb in Velen (Kreis Borken), sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Münster am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. Ermittlungen gegen die anderen betroffenen Betriebe wurden teils eingestellt, teils laufen sie noch.

Die Organisation "Deutsches Tierschutzbüro" hatte im September 2022 drastische Missstände in Mastbetrieben angeprangert und Aufnahmen veröffentlicht, die Schweine mit blutenden Wunden, Abszessen, Entzündungen, auch einige tote oder sogar verwesende Tiere zeigten.

Die Videos sollen aus sechs Betrieben in Nordrhein-Westfalen und in einem Fall aus Niedersachsen stammen - alle seien Zulieferer von Westfleisch.

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Deren Sprecher teilte am Freitag mit, die Zusammenarbeit mit einem der betroffenen Schweinemastbetriebe sei beendet worden. Welcher der Betriebe gemeint ist, sagte er mit Verweis auf den Schutz der Betreiber nicht.

Nach Angaben der Tierschützer soll der Mastbetrieb als Kooperationspartner von Westfleisch in den vergangenen Jahren rund 50.000 Euro EU-Subventionen für Umwelt- und Tierschutzverbesserungen erhalten haben.

Demonstranten des Deutschen Tierschutzbüros machen vor den Gerichtsgebäuden auf die Tierschutzverstöße von Schweinemastbetrieben aufmerksam. (Symbolfoto)
Demonstranten des Deutschen Tierschutzbüros machen vor den Gerichtsgebäuden auf die Tierschutzverstöße von Schweinemastbetrieben aufmerksam. (Symbolfoto)  © Lars Klemmer/dpa

Dazu teilte der Westfleisch-Sprecher mit: "Wir werden den Verlauf der Anklage aufmerksam verfolgen, das Ergebnis bewerten und auf der Basis dann weitere Konsequenzen ziehen." Laut Tierschutzbüro soll der Fall aus Velen demnächst vor dem Amtsgericht Borken in NRW verhandelt werden.

Titelfoto: Montage: Lars Klemmer/dpa, -/Deutsches Tierschutzbüro/dpa

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