Brandstiftung mit 3,2 Promille? Angeklagter widerruft sein Geständnis - "War zu betrunken!"

Wuppertal - Ein halbes Jahr nach einem verheerenden Feuer mit einem Millionenschaden in Wuppertal hat der mutmaßliche Brandstifter sein Geständnis widerrufen.

Der Angeklagte beteuerte beim Prozessauftakt am Freitag (28. Oktober) vor dem Wuppertaler Landgericht seine Unschuld.
Der Angeklagte beteuerte beim Prozessauftakt am Freitag (28. Oktober) vor dem Wuppertaler Landgericht seine Unschuld.  © picture alliance / Uli Deck/dpa

Er habe den Brand nicht gelegt, beteuerte er am Freitag beim Prozessauftakt vor dem Wuppertaler Landgericht. Das Haus mit 21 Mietparteien ist nach wie vor unbewohnbar.

Die Flammen hatten noch auf ein Nachbarhaus übergegriffen. Mehrere Menschen mussten mit Atemschutzhauben aus dem verrauchten Haus gerettet werden.

Noch während der Löscharbeiten hatte der inzwischen 32-jährige Bewohner des Mehrfamilienhauses gestanden, das Haus absichtlich angezündet zu haben. Der mehrfach Vorbestrafte hatte dies Zeugen zufolge vor dem Haus lautstark kundgetan.

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Die Passanten riefen die Polizei und gegenüber den Beamten gestand der Mann erneut, das Feuer absichtlich gelegt zu haben. Außerdem soll der Angeklagte schon vor dem Brand einem Nachbarn angekündigt haben, das Haus abbrennen zu wollen.

"Ich habe mit dem Brand nichts zu tun. Ich habe damals gelogen, war einfach zu betrunken", sagte der 32-Jährige am Freitag. Er könne sich an vieles vom Tag des Brandes nicht mehr erinnern, weil er zu betrunken gewesen sei.

Zur Tatzeit 3,2 Promille im Blut des Angeklagten

Auf die Nachfrage des Staatsanwalts, wie er denn seine Täterschaft ausschließen könne, wenn er doch keine Erinnerung habe, beteuerte der Mann: "Ich war das hundertprozentig nicht."

Zur Tatzeit dürfte der Angeklagte etwa 3,2 Promille Alkohol im Blut gehabt haben, rechnete der Richter vor. Allerdings waren bei ihm weder an den Händen, noch an der Kleidung Spuren etwa von Brandbeschleuniger entdeckt worden.

Ein Sachverständiger hatte einen technischen Defekt als Brandursache ausgeschlossen und Brandstiftung als wahrscheinlich eingestuft. Der Prozess wird fortgesetzt.

Titelfoto: picture alliance / Uli Deck/dpa

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