Erster Prozesstag in Bonn: 54-Jähriger übergoss Lebensgefährtin mit Benzin und wollte sie anzünden

Bonn - Vor dem Bonner Schwurgericht muss sich seit Donnerstag ein 54-jähriger Mann wegen zwei besonders grausamer Angriffe auf seine Familie verantworten.

Der Angeklagte versteckte sich vor Gericht unter einem schwarzen Basecap sowie einem schwarzen Hoodie.
Der Angeklagte versteckte sich vor Gericht unter einem schwarzen Basecap sowie einem schwarzen Hoodie.  © Oliver Berg/dpa

Angeklagt ist er unter anderem wegen Mordversuchs und schwerer Brandstiftung. Am 27. Dezember 2021 soll der ehemalige Lastwagenfahrer in Morsbach im Oberbergischen Kreis seine Lebensgefährtin vor ihrer Haustür mit Benzin übergossen und versucht haben, sie anzuzünden.

Der 44-Jährigen gelang es, sich zu befreien und zu Nachbarn zu flüchten. Bei der Tat soll der 54-Jährige der Frau, mit der er seit zwölf Jahren zusammen war und eine gemeinsame Tochter hat, gedroht haben: "Du schläfst mit anderen Männern. Ich bringe dich um."

Ein Jahr vor dem Verbrechen war der Angeklagte aus dem gemeinsam bewohnten Haus ausgezogen.

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Bei einem Angriff blieb es an diesem Tag nicht: Laut Staatsanwaltschaft hat der Angeklagte anschließend mit einem Stein das Wohnzimmerfenster des Einfamilienhauses eingeschlagen.

Grausame Details zum Tathergang

Dem 54-Jährigen droht eine langjährige Gefängnisstrafe. Weitere vier Verhandlungstage sind für den Prozess einberufen.
Dem 54-Jährigen droht eine langjährige Gefängnisstrafe. Weitere vier Verhandlungstage sind für den Prozess einberufen.  © Oliver Berg/dpa

Dann soll er weiteres Benzin ins Haus geschüttet haben. Die vier Pflegekinder seiner Lebensgefährtin forderte er auf, vom Wohnzimmer hoch in die erste Etage zu gehen. Die Kinder im Alter zwischen 4 und 17 Jahren folgten dem Aufruf.

Dann zündete der Angeklagte das Benzin an. Wesentliche Gebäudeteile gingen in Flammen auf, auch die Holzdielen und Fensterrahmen brannten. Die Feuerwehr löschte den Brand innerhalb einer halben Stunde, die vier Kinder blieben unverletzt.

Am ersten Prozesstag wollte der Angeklagte laut Auskunft seines Verteidigers zu den Vorwürfen nichts sagen. Bei seiner polizeilichen Vernehmung hatte der 54-Jährige erklärt, dass er häufiger Wahnvorstellungen habe und Stimmen höre. Das Gericht hat einen psychiatrischen Gutachter beauftragt, die Schuldfähigkeit des Angeklagten zu überprüfen.

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Zwar habe der Angeklagte die vier Kinder nicht gezielt töten wollen, so die Auffassung der Staatsanwaltschaft, aber es sei ihm völlig gleichgültig gewesen.

Durch die Brandstiftung habe er ihren Tod billigend in Kauf genommen. Für den Prozess sind weitere fünf Verhandlungstage angesetzt.

Titelfoto: Oliver Berg/dpa

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