Nach Kündigung von Tausenden Privatkunden: Stromio wird verklagt!

Frankfurt am Main/Kaarst - Die Verbraucherzentrale Hessen hat wie angekündigt den Energie-Discounter Stromio verklagt, der einseitig Tausende Stromlieferverträge mit Privatkunden gekündigt hat.

Die Klingel von Stromio an einem Gebäude im niederrheinischen Kaarst: Die Verbraucherzentrale Hessen verklagt jetzt den Energie-Discounter.
Die Klingel von Stromio an einem Gebäude im niederrheinischen Kaarst: Die Verbraucherzentrale Hessen verklagt jetzt den Energie-Discounter.  © dpa/Henning Kaiser

Eine entsprechende Musterfeststellungsklage habe man beim Oberlandesgericht Hamm in Nordrhein-Westfalen eingereicht, teilten die Verbraucherschützer am Mittwoch in Frankfurt mit.

"Nach unserer Ansicht sind Preiserhöhungen auf dem Beschaffungsmarkt kein rechtlich zulässiger Grund, um sich seiner vertraglichen Pflichten zu entledigen", sagte Vorstand Philipp Wendt. Zuerst hatte das Portal "hessenschau.de" über die Klageeinreichung berichtet.

Das im niederrheinischen Kaarst ansässige Unternehmen hatte die Vorwürfe zurückgewiesen. "Die jüngsten Preisexplosionen an den europäischen Energiehandelsplätzen hat es so noch nicht gegeben und waren auch aus der Sicht unserer Mandantin in diesem Ausmaß nicht vorherzusehen", teilte eine Anwaltskanzlei im Auftrag von Stromio auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mit.

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Der Gas- und Strompreis für Lieferungen in der Winterzeit habe sich auf den Beschaffungsmärkten in der Spitze um mehr als 400 Prozent im Vergleich zum Vorjahr erhöht.

Solle die Klage zugelassen werden, können sich Betroffene in ein Klageregister eintragen

Der Schaden würde sich aus der Differenz der ursprünglichen Stromio-Verträge zu den Rechnungen der Grundversorger ergeben, bei denen die Kunden nach der Kündigung gelandet sind.
Der Schaden würde sich aus der Differenz der ursprünglichen Stromio-Verträge zu den Rechnungen der Grundversorger ergeben, bei denen die Kunden nach der Kündigung gelandet sind.  © Fernando Gutierrez-Juarez/dpa-Zentralbild/dpa

"Unsere Mandantin bedauert es ausdrücklich, dass Stromlieferverträge aufgrund der historisch einmaligen Preisexplosionen am Energiemarkt gekündigt werden mussten."

Das Oberlandesgericht muss nun über die Zulässigkeit der Klage entscheiden. Ist das der Fall, können sich Betroffene aus dem gesamten Bundesgebiet in ein dann einzurichtendes Klageregister kostenlos eintragen.

Die Verbraucherzentrale geht davon aus, dass der Schaden sich aus der Differenz zwischen den ursprünglichen Stromio-Verträgen und den meist höheren Rechnungen der Grundversorger ergibt, bei denen die Kunden nach der Kündigung gelandet sind.

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Stromio empfiehlt Kunden, "die berechtigte Forderungen aufgrund der gekündigten Stromlieferverträge geltend machen möchten, ausdrücklich, sich an das Unternehmen direkt zu wenden", hieß es in dem Schreiben.

Bestehende Kundenbeziehungen würden sachgerecht und kundenorientiert abgewickelt. "Berechtigte Forderungen werden selbstverständlich ausgeglichen. Soweit es im Übrigen durch die Vertragsauflösung zu Mehrbelastungen der Kunden gekommen sein sollte, wird unsere Mandantin diese mindestens im Kulanz-Wege mit den Kunden regeln."

Titelfoto: dpa/Henning Kaiser

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