Kollegen im Kugelhagel im Stich gelassen: Urteil im Berufungsprozess Anfang Oktober erwartet

Hagen - Vor dem Landgericht Hagen mussten sich am heutigen Montag zwei Polizeibeamtinnen verantworten.

Vor dem Landgericht Hagen gehen die beiden betroffenen Beamtinnen in Berufung.
Vor dem Landgericht Hagen gehen die beiden betroffenen Beamtinnen in Berufung.  © Bernd Thissen/dpa

Im Mai 2020 ließen zwei Polizistinnen ihre Kollegen bei einer Schießerei in Gevelsberg allein. Statt Warnschüsse abzugeben oder sofort Verstärkung zu alarmieren, hielten sie ein vorbeifahrendes Auto an und flüchteten damit vom Tatort. Seit Montag muss das Hagener Landgericht entscheiden, ob die beiden 33 und 38 Jahre alten Beamtinnen noch eine Zukunft bei der Polizei haben.

In erster Instanz hatte das Amtsgericht Schwelm beide Polizistinnen zu jeweils einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Die Beamtinnen hätten sich der versuchten gefährlichen Körperverletzung im Amt durch Unterlassen schuldig gemacht, hieß es damals. In jener Nacht auf den 6. Mai 2020 sei es ihnen möglich und zumutbar gewesen, ihre Kollegen aus der Deckung heraus zu unterstützen.

Die Kollegen waren zuvor bei einer Verkehrskontrolle urplötzlich von dem Autofahrer beschossen worden, als die Angeklagten gerade zufällig mit ihrem Streifenwagen vorbeifuhren.

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Ein Beamter wurde nur deshalb nicht getötet, weil seine schusssichere Weste verhinderte, dass das Projektil in seinen Oberkörper eindrang.

Urteil für Anfang Oktober erwartet

Gegen das Urteil des Amtsgerichts haben beide Polizistinnen Berufung eingelegt. Deshalb kommt es jetzt zu einem neuen Prozess. Dabei erklärte die 33-Jährige: "Es ging alles so schnell, und es klang, als würde von allen Seiten auf uns geschossen." Ihre damalige Kollegin ergänzte: "Ich bin Polizistin, aber ich bin auch ein Mensch. Und Menschen dürfen Todesangst haben. Wer selbst noch nicht in einer solchen Situation war, wird das nie verstehen."

Sollte das Landgericht das erstinstanzliche Urteil bestätigen, würden die Beamtinnen zwingend aus dem Dienst entfernt werden. Nur bei Strafen unter einem Jahr Haft blieben die dienstrechtlichen Konsequenzen einem Disziplinarverfahren vorbehalten. Die 38-Jährige sagte am Montag: "Ich habe mich im Dienst nie versteckt. Es darf nicht sein, dass dieser eine Einsatz meine Karriere zerstört."

Das Urteil soll Anfang Oktober gesprochen werden.

Originalmeldung vom 26. Oktober 2022, 5.50 Uhr; zuletzt aktualisiert: 26. Oktober 2022, 17.57 Uhr

Titelfoto: Bernd Thissen/dpa

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