Mord an kleiner Greta (†3): Kita-Erzieherin bekommt lebenslänglich!
Mönchengladbach – Elf Monate nach dem mutmaßlichen Mord an der kleinen Greta (†3) in einer Viersener Kita wird an diesem Freitag (14 Uhr) das Urteil erwartet.

Angeklagt ist am Landgericht Mönchengladbach die 25-jährige Erzieherin des kleinen Mädchens. Sie soll das Kind erstickt haben, beteuerte aber bis zuletzt ihre Unschuld.
Der Staatsanwalt hat lebenslange Haft für die junge Frau beantragt, außerdem die Feststellung der besonderen Schwere ihrer Schuld und die Verhängung eines Berufsverbotes als Erzieherin.
Die 25-Jährige soll dem zweijährigen Kind während des Mittagsschlafes den Brustkorb zusammengedrückt haben, sodass es nicht mehr atmen konnte.
Das Mädchen starb zwei Wochen später - einen Tag nach seinem dritten Geburtstag - im Krankenhaus.
Angeklagt ist die Deutsche auch wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen in acht weiteren Fällen. Schon in anderen Kitas soll sie Kindern den Brustkorb fest zusammengepresst und sie damit in Lebensgefahr gebracht haben.
Der Prozess hatte Mitte November begonnen.

Update, 14.55 Uhr: Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt
Für den Mord an der kleinen Greta in einer Viersener Kita ist ihre Erzieherin zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Das Landgericht Mönchengladbach sprach die 25-Jährige am Freitag schuldig. Außerdem stellte das Gericht die besondere Schwere ihrer Schuld fest.
Titelfoto: Rolf Vennenbernd/dpa