Tödlicher Maskenstreit: Anklage fordert lebenslange Haftstrafe!

Bad Kreuznach - "Der Angeklagte war voll schuldfähig", sagt Oberstaatsanwältin Frohn. Sie fordert das Gericht auf, für den 50-Jährigen auch die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Das tödliche Ende eines Streits um die Corona-Maskenpflicht hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst.

Im Prozess um tödliche Schüsse an einer Tankstelle in Idar-Oberstein forderte die Anklage am Montag eine lebenslange Haftstrafe.
Im Prozess um tödliche Schüsse an einer Tankstelle in Idar-Oberstein forderte die Anklage am Montag eine lebenslange Haftstrafe.  © Sebastian Gollnow/dpa

Im Prozess um den tödlichen Schuss auf einen Tankstellen-Mitarbeiter im Streit um die Corona-Maskenpflicht hat die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft für den Angeklagten gefordert. Außerdem solle die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden, sagte Oberstaatsanwältin Nicole Frohn am Montag in ihrem Plädoyer vor dem Landgericht Bad Kreuznach. Sollte das Gericht dem folgen, wäre eine Haftentlassung des heute 50-Jährigen bei einer Verurteilung zu einer lebenslangen Haft nach 15 Jahren ausgeschlossen.

Die Tat vor knapp einem Jahr im rheinland-pfälzischen Idar-Oberstein sei das erste Mal gewesen, dass es in Deutschland im Zusammenhang mit den Corona-Maßnahmen zu tödlicher Gewalt gekommen sei, sagte Frohn. Das große Medieninteresse an dem Strafverfahren beweise, dass der Fall die Öffentlichkeit weiter bewege. Nach ihrer Ansicht gibt es in dem Prozess eine "eindeutige Beweislage" für den Tatvorwurf Mord.

Laut Staatsanwaltschaft soll der angeklagte 50-jährige Deutsche den 20 Jahre alten Tankstellen-Mitarbeiter am 18. September 2021 in Idar-Oberstein getötet haben, nachdem dieser ihn mehrfach auf die coronabedingte Maskenpflicht hingewiesen hatte. Die Mutter des Opfers ist Nebenklägerin. Das Plädoyer der Verteidigung wird für diesen Freitag (9. September) erwartet.

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Der Angeklagte hat vor Gericht den tödlichen Schuss auf den 20 Jahre alten Kassierer eingeräumt und gesagt, er könne sich die Tat bis heute nicht erklären.

Angeklagter radikalisierte sich und wollte Menschen "in die Gaskammer schicken"

In Handschellen wurde der Tankstellenmörder von einem Justizbeamten in das Landgericht Bad Kreuznach geführt.
In Handschellen wurde der Tankstellenmörder von einem Justizbeamten in das Landgericht Bad Kreuznach geführt.  © Sebastian Gollnow/dpa

Für den Angeklagten sei das Coronavirus nur eine Art Grippevirus gewesen, eine Krankheit namens Covid-19 habe er geleugnet, sagte die Anklagevertreterin. Die Corona-Maßnahmen habe er als sinnlos und ungerechtfertigt empfunden - allen voran die Maskenpflicht. Verantwortlich für die Situation habe er vor allem die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel und den damaligen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (beide CDU) gemacht. Im Laufe des Lockdowns habe er sich immer weiter radikalisiert, er habe Gegner "in die Gaskammer schicken wollen". Er habe, wie aus zahlreichen Chats im Internet hervorgehe, immer wieder mit Gewalt beispielsweise gegen die Polizei gedroht.

Die Tat sei als "heimtückischer Mord aus niedrigen Beweggründen zu bewerten", sagte Frohn. An die von ihm verantwortlich gemachten Politiker wie Merkel und Spahn habe der Angeklagte nicht herankommen können. Den Kassierer habe er für die Corona-Situation mitverantwortlich gemacht, da dieser geholfen habe, die staatlich verordneten Maßnahmen durchzusetzen.

Er habe den jungen Mann stellvertretend für alle erschossen, auf die sich seine Wut wegen der Maskenpflicht und anderer Maßnahmen gerichtet habe. Das Opfer sei arg- und wehrlos gewesen, daher sei das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt.

Titelfoto: Sebastian Gollnow/dpa

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