Jugendliche darf gegen den Willen der Mutter gegen Corona geimpft werden

Zweibrücken - Ein 15 Jahre altes Mädchen hat nach einer gerichtlichen Entscheidung in zweiter Instanz auch gegen den Willen der Mutter Anspruch auf eine Corona-Impfung.

Die 15-Jährige darf sich auch gegen den ausdrücklichen Wunsch ihrer allein sorgeberechtigten Mutter gegen Corona impfen lassen. (Symbolbild)
Die 15-Jährige darf sich auch gegen den ausdrücklichen Wunsch ihrer allein sorgeberechtigten Mutter gegen Corona impfen lassen. (Symbolbild)  © Marijan Murat/dpa

Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken entschied nach einer Mitteilung vom Montag, dass die strikte Ablehnung der Impfung einen Missbrauch des Sorgerechts darstelle, der gegen das Kindeswohl gerichtet sei.

Damit bestätigte das Oberlandesgericht eine Entscheidung des Familiengerichts Pirmasens.

Daher wurde der allein sorgeberechtigten Kindesmutter das Sorgerecht in dieser Frage entzogen und deswegen eine ergänzende Pflegschaft angeordnet.

Mädchen auf Schulweg entführt und missbraucht: Staatsanwaltschaft fordert lange Haftstrafe!
Gerichtsprozesse Rheinland-Pfalz Mädchen auf Schulweg entführt und missbraucht: Staatsanwaltschaft fordert lange Haftstrafe!

Der nachdrückliche Wunsch der Jugendlichen, gegen Covid-19 geimpft zu werden, sei "als Akt der Selbstbestimmung in besonderem Maße beachtlich", befand der Familiensenat des Gerichts.

Auf eigenen Wunsch lebt die 15-Jährige seit Februar 2020 nicht mehr bei der Mutter und lehnt die Rückkehr zu ihr ab. Weil sich die Mutter strikt gegen eine Impfung stellte, leitete das Jugendamt im November 2021 ein Verfahren ein.

Das Familiengericht Pirmasens entzog der Mutter die elterliche Sorge bei der Entscheidung über die Impfung. Die Beschwerde der Mutter dagegen blieb nun ohne Erfolg.

Die bereits Ende Juli getroffene Entscheidung des Oberlandesgerichts kann nicht mehr angefochten werden.

Titelfoto: Marijan Murat/dpa

Mehr zum Thema Gerichtsprozesse Rheinland-Pfalz: