Er hat seinen Nachbarn (†77) brutal erschlagen: Urteil gegen 42-Jährigen ist gefallen!

Halle (Saale)/Südharz - Im Prozess gegen den 42-jährigen Michael J., der im Sommer seinen Nachbarn (†77) brutal erschlagen hatte, sprach das Landgericht in Halle nun ein Urteil aus – ins Gefängnis muss er aber nicht.

Michael J. (42) hat im Sommer seinen Nachbarn (†77) erschlagen, weil er glaubte, dieser trage Schuld am Tod seiner Schwester. Er wurde in die Psychiatrie eingewiesen.
Michael J. (42) hat im Sommer seinen Nachbarn (†77) erschlagen, weil er glaubte, dieser trage Schuld am Tod seiner Schwester. Er wurde in die Psychiatrie eingewiesen.  © Marvin Matzulla

Laut einem Bericht der Mitteldeutschen Zeitung (MZ) hat das Gericht den Angeklagten aus Rottleberode im Südharz (Sachsen-Anhalt) am 26. Januar wegen Totschlags, versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung in eine psychiatrische Klinik eingewiesen – er wird als Gefahr für sich und andere angesehen.

Die eingelegte Revision hat der Bundesgerichtshof durch Beschluss vom 31. Mai (Az.: 6 StR 200/22) als unbegründet verworfen. Seit dem 1. Juni ist das Urteil daher rechtskräftig.

"Es besteht die Gefahr, dass über kurz oder lang auch andere Ziel seiner Attacken werden könnten", wurde der Vorsitzende Richter zitiert.

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Michael J. leidet offenbar seit mehreren Jahren an paranoider Schizophrenie, weshalb er als schuldunfähig eingestuft wurde – eine Haftstrafe bleibt ihm daher erspart.

Der 42-Jährige hatte am 28. Juni vergangenen Jahres seinen 77 Jahre alten Nachbarn auf dessen Hof angegriffen und mehrfach mit einem 1,63 Meter großen 6-Kilo-Pressluftmeißel auf den Kopf des Seniors eingeschlagen.

Das Opfer erlitt so schwere Kopfverletzungen, dass es im September verstarb, ohne jemals wieder zu Bewusstsein gekommen zu sein.

Angeklagter dachte, Nachbar habe etwas mit dem Tod seiner Schwester zu tun

Auch einen Polizeibeamten hatte der Angeklagte am Tatabend mit dem Meißel attackiert und verletzt – der Angreifer habe erst mit Schüssen gestoppt werden können.

Laut dem Bericht der MZ soll der 42-Jährige zu Verschwörungstheorien neigen und sich bedroht gefühlt haben. Zum Prozessauftakt habe er ausgesagt, dass er einen guten Grund für die Tat gehabt hätte.

Offenbar beschuldigte er seinen Nachbarn, etwas mit dem Tod seiner Schwester zu tun gehabt zu haben. Dies sei jedoch nicht der Fall gewesen.

Originaltext vom 26. Januar, aktualisiert mit Rechtskraft am 9. Juni.

Titelfoto: Marvin Matzulla

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