Fußgängerin (43) stirbt nach illegalem Autorennen: Nun doch Haftstrafe für 22-Jährigen

Halle (Saale) - Eine 43 Jahre alte Fußgängerin ist 2019 in Halle von einem Auto erfasst und tödlich verletzt worden - aus Sicht des Landgerichts Halle wurde sie Opfer eines illegalen Autorennens.

Der damals 19-jährige Fahranfänger (heute 22) war in einem geliehenen Auto unterwegs. Er fuhr eine 43-Jährige an, die später in einer Klinik starb. Im Prozess wurde nun die Frage beantwortet: Wurde die Frau Opfer eines illegalen Autorennens?
Der damals 19-jährige Fahranfänger (heute 22) war in einem geliehenen Auto unterwegs. Er fuhr eine 43-Jährige an, die später in einer Klinik starb. Im Prozess wurde nun die Frage beantwortet: Wurde die Frau Opfer eines illegalen Autorennens?  © Heiko Rebsch/dpa

Den damals 19 Jahre alten Fahrer des hochmotorigen Wagens verurteilte das Gericht am Montag nach Jugendstrafrecht zu einer dreijährigen Haftstrafe. Er sei der fahrlässigen Tötung, fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs und Fahrerflucht schuldig.

Zudem muss der heute 22-Jährige seinen Führerschein abgeben. Der Angeklagte zeigte keine sichtbaren Regungen. Er war bei dem Unfall mit einem geliehenen Wagen unterwegs.

Das Gericht stützte sich insbesondere auf einen Zeugen, der das Geschehen schon vor dem Unfall beobachtet hatte und es detailliert schildern konnte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung kündigte an, in Berufung zu gehen.

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Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Berufungsprozess eine dreijährige Haftstrafe gefordert wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs und Fahrerflucht. Zudem forderte sie den Entzug des Führerscheins.

"Fakt ist für mich, Sie haben sich ein Rennen geliefert", sagte die Staatsanwältin mit Blick auf die Beweise wie auch Zeugenaussagen im Prozess.

"Es tut mir unendlich leid, was passiert ist"

Die Verteidigung des Angeklagten hatte gefordert, dass sich das Landgericht dem Urteil des Amtsgerichts anschließen solle. Es hatte den Angeklagten im März dieses Jahres wegen fahrlässiger Tötung zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt.

Dagegen legte die Nebenklage als Vertreter der Familie des Opfers Berufung ein.

Der Angeklagte hat die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft, es habe ein illegales Autorennen gegeben, vor dem Landgericht zurückgewiesen. Einen Unfall räumte er ein.

"Es tut mir unendlich leid, was passiert ist", sagte er im Gerichtssaal, im Beisein der Familie des Opfers.

Der Tod der 43-Jährigen, die einen Mann und drei Söhne hinterließ, hatte in Halle für Aufsehen gesorgt.

Titelfoto: Heiko Rebsch/dpa

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