Mordprozess in Magdeburg: 49-Jähriger soll einen Rentner von hinten erschossen haben

Von Sabrina Gorges

Magdeburg - Gut zehn Monate nach dem Tod eines Rentners auf einer Straße in Quedlinburg im Harz (Sachsen-Anhalt) hat am Montag im Landgericht Magdeburg das Sicherungsverfahren wegen Mordes begonnen.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, im August 2020 in Quedlinburg einen 73 Jahre alten Mann auf dem Nachhaueseweg abgepasst und ihm dann mehrfach in den Rücken geschossen zu haben.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, im August 2020 in Quedlinburg einen 73 Jahre alten Mann auf dem Nachhaueseweg abgepasst und ihm dann mehrfach in den Rücken geschossen zu haben.  © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-Zentralbild/dpa

Beschuldigt ist ein 49 Jahre alter Deutscher, der das 73-jährige Opfer gekannt und ihn am Abend des 31. August 2020 erschossen haben soll. Wegen einer psychischen Erkrankung ist er womöglich nicht schuldfähig.

Werden ihm Tat und Schuldunfähigkeit nachgewiesen, kommt laut Gericht eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus infrage. In einer solchen Einrichtung befinde sich der Beschuldigte zurzeit, hieß es. Der Mann schwieg am ersten Verhandlungstag zu den Vorwürfen. Laut einem Gutachter hat er ihm gegenüber bestritten, die Tat begangen zu haben.

Oberstaatsanwältin Eva Vogel zufolge tötete der Beschuldigte den ihm bekannten Senior, weil er ihn der polnischen Mafia zuordnete. Ihren Angaben zufolge soll er fünf Schüsse aus einer Pistole aus nächster Nähe auf den aus Polen stammenden 73-Jährigen abgefeuert haben.

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Der Beschuldigte habe dem Opfer aufgelauert, als dieser von einem Quedlinburger Lokal auf dem Nachhauseweg gewesen sei. Er habe ihn auf einem Fahrrad verfolgt und dann "heimtückisch getötet." Der Senior ist Vogel zufolge innerlich verblutet.

Senior aus Quedlinburg innerlich verblutet: Zeugin berichtet von einem "Schatten"

Der Angeklagte (l.) steht in einen Saal des Landgerichts in Magdeburg und verdeckt sein Gesicht mit einem Ordner, während ihm ein Mitarbeiter der Justiz die Handschellen abnimmt.
Der Angeklagte (l.) steht in einen Saal des Landgerichts in Magdeburg und verdeckt sein Gesicht mit einem Ordner, während ihm ein Mitarbeiter der Justiz die Handschellen abnimmt.  © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-Zentralbild/dpa

Die zwei Töchter des Getöteten treten in dem Verfahren als Nebenklägerinnen auf, waren aber am Montag nicht anwesend.

Einer der beiden Verteidiger des 49-Jährigen erklärte, der Inhalt von Vogels Antragsschrift beruhe fast ausschließlich auf der Aussage eines Zeugen, der selbst psychotisch sei und selbst zeitweise in Verdacht gestanden habe. Die Kammer um den Vorsitzenden Richter Dirk Sternberg will acht Zeugen und zwei Sachverständige befragen und vor allem klären, warum der Rentner sterben musste.

So berichtete eine Zeugin am Montag von drei bis vier lauten Knallgeräuschen, die sie von ihrem Balkon aus gehört habe. "Das war schnell aufeinanderfolgend. Ich dachte an Silvesterböller", sagte die 44-Jährige, die nach eigener Aussage nur etwa 30 Meter vom Tatort entfernt wohnt. Sie habe das Opfer von der Straße auf den Fußweg taumeln sehen, dann sei er nach rechts weggekippt. "Er lag da und zuckte. Ich bin von einem epileptischen Anfall ausgegangen."

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Die Frau berichtete von einem Mann, der geholfen habe. Er ist laut Gericht bekannt. Und dann sei da noch "ein Schatten" gewesen, der sich schnell entfernt habe. Auch ihr Lebensgefährte, der mit ihr auf dem Balkon gesessen habe, sprach von dieser nur schemenhaft wahrgenommenen Person am Tatort. Ob Mann oder Frau, mit Fahrrad oder ohne, das wisse er nicht.

Das Verfahren soll an diesem Dienstag fortgesetzt werden. Die Kammer hatte zunächst Termine bis Ende August geplant.

Titelfoto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-Zentralbild/dpa

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