Neuer Fall für das OLG: Anklage gegen mutmaßliche IS-Frau erhoben

Naumburg - Die Generalstaatsanwaltschaft in Sachsen-Anhalt hat Anklage gegen ein mutmaßliches IS-Mitglied erhoben.

Das Oberlandesgericht Naumburg (OLG) hat Anklage gegen eine Sachsen-Anhalterin erhoben. (Symbolbild)
Das Oberlandesgericht Naumburg (OLG) hat Anklage gegen eine Sachsen-Anhalterin erhoben. (Symbolbild)  © 123RF/weyo

Die heute 23 Jahre alte Frau erscheine hinreichend verdächtig, sich in zwei Fällen als Mitglied an der terroristischen Vereinigung Islamischer Staat (IS) beteiligt zu haben, teilte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft am Freitag mit.

Die Anklage wurde vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Naumburg (OLG) erhoben. Unklar ist noch, wann ein Prozess vor dem OLG gegen die junge Frau beginnt. Es hat zunächst über die Zulassung der Anklage zu entscheiden, erklärte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft.

Der Beschuldigten werde vorgeworfen, sich 2014, als Schülerin einer zehnten Klasse eines Gymnasiums, radikalisiert zu haben. Sie habe damals den Entschluss gefasst, sich in das Herrschaftsgebiet der terroristischen Vereinigung Islamischer Staat zu begeben, um sich dieser anzuschließen und sich am Aufbau eines religiös-fundamentalistischen Staates nach den Regeln der Scharia zu beteiligen.

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Die Gymnasiastin reiste zunächst in die Türkei, von dort aus in das Herrschaftsgebiet des IS nach Syrien, heiratete den Angaben zufolge einen deutsch-tunesischen IS-Kämpfer, bekam drei Kinder.

Die Beschuldigte hat nach Angaben des Sprechers zwei Staatsbürgerschaften - darunter die deutsche. Sie vertrat laut Anklage die Ideologien des IS, auch noch nach ihrer Festnahme durch kurdische Milizen 2019, indoktrinierte ihre Kinder auch noch später mit dem Gedankengut.

Viele Parallelen zum Fall Leonora M.

Der Fall der Angeklagten weist zahlreiche Parallelen zu dem der IS-Anhängerin Leonora M. (Foto) auf. Sie wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Der Fall der Angeklagten weist zahlreiche Parallelen zu dem der IS-Anhängerin Leonora M. (Foto) auf. Sie wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.  © DELIL SOULEIMAN / AFP

So hatte die Beschuldigte nach Erkenntnissen der Ermittler stets Zugriffsmöglichkeit auf Kriegswaffen, unterstützte ihren Ehemann für die terroristische Organisation tätig zu werden, deren militärische Schlagkraft zu stärken und deren inneren Zusammenhalt zu festigen. Ihre Kinder habe sie bewusst im Sinne der IS-Ideologie erzogen. Von der Terrormiliz habe das Ehepaar finanzielle Zuwendungen erhalten.

Die Frau wurde mit ihren Kindern durch Beamte des Bundeskriminalamtes im März nach Deutschland zurückgeführt und bei ihrer Einreise festgenommen. Sie ist seither in Untersuchungshaft.

Ihr Fall weist gewisse Parallelen auf zu einem weiteren Fall aus Sachsen-Anhalt auf. Die damals 15-jährige Leonora M. hatte sich ebenfalls radikalisiert, auf den Weg über die Türkei nach Syrien gemacht und sich dort dem IS angeschlossen. Auch sie heiratete einen mutmaßlichen Kämpfer der Terrormiliz.

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Die zweifache Mutter wurde, nach ihrer Rückkehr nach Deutschland, im Mai dieses Jahres vom OLG Naumburg zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der Prozess gegen die 22-Jährige fand im Justizzentrum unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Grund: Die Angeklagte war zum Zeitpunkt der ihr vorgeworfenen Taten eine Jugendliche und Heranwachsende.

Die Staatsschutzkammer sah in dem Urteil die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung sowie einen Verstoß gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz als erwiesen an. Gegen das Urteil legten die Bundesgeneralstaatsanwaltschaft und die Anwälte der Angeklagten Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ein.

Titelfoto: 123RF/weyo

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