Rechtsextremist Sven Liebich wegen Verleumdung verurteilt: Jetzt legt er Revision ein

Halle - Der Rechtsextremist Sven Liebich hat Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Halle eingelegt.

Der Rechtsextremist Sven Liebich hat gegen ein Urteil beim Landgericht Revision eingelegt. (Archivbild)
Der Rechtsextremist Sven Liebich hat gegen ein Urteil beim Landgericht Revision eingelegt. (Archivbild)  © Sebastian Willnow/dpa-Zentralbild/dpa

"Die Revision kann nur darauf gestützt werden, dass das Urteil auf einer Verletzung des Gesetzes beruht", erklärte ein Sprecher des Gerichts am Dienstag.

Das Gesetz sei verletzt, wenn eine Rechtsnorm nicht oder nicht richtig angewendet worden ist. Die Entscheidung darüber obliegt in diesem Fall dem Oberlandesgericht Naumburg.

Liebich war vom Landgericht Ende Oktober zu zehn Monaten Haft auf Bewährung unter anderem wegen Verleumdung und Volksverhetzung verurteilt worden.

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Das Amtsgericht hatte den Rechtsextremisten bereits vor zwei Jahren zu einer Haftstrafe von elf Monaten verurteilt. Dagegen legte er Berufung ein. Das Landgericht bestätigte im Berufungsprozess in Teilen die Einschätzung des Amtsgerichtes.

Liebich soll demnach Politiker verleumdet und politische Gegner beleidigt haben.

Liebich war wegen der Verleumdung einer Abgeordneten verurteilt worden

Liebich war zuvor wegen Verleumdung verurteilt worden, was er nun anfechten möchte. (Symbolbild)
Liebich war zuvor wegen Verleumdung verurteilt worden, was er nun anfechten möchte. (Symbolbild)  © 123rf/phartisan

Den zentralen Vorwurf, Liebich habe die Bundestagsabgeordnete Renate Künast (66, Grüne) verleumdet, bestätigte der Vorsitzende Richter in seinem Urteil.

Liebich hatte vor einigen Jahren behauptet, Künast habe Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen gutgeheißen, solange keine Gewalt im Spiel sei.

Dies habe sie jedoch nie gesagt, so die Staatsanwaltschaft.

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Da der Veruteilte die Aussage in seinem Internet-Blog in Anführungszeichen gesetzt und ein Foto Künasts dazu gestellt hatte, habe er den Eindruck erweckt, es handele sich um ein tatsächliches Zitat.

Sven Liebich hatte sich während des Berufungsprozesses auf seine Meinungs- und Kunstfreiheit berufen.

Titelfoto: Bildmontage: 123rf/phartisan, Sebastian Willnow/dpa-Zentralbild/dpa

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