Sterbewilligen Ehemann mit Insulin getötet: So lautet das Urteil

Stendal/Leipzig - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Frau freigesprochen, die ihrem bettlägerigen Ehemann auf dessen Wunsch eine tödliche Überdosis Insulin gespritzt hatte.

Der Bundesgerichtshof hat nun eine Krankenschwester freigesprochen, die ihrem Ehemann Sterbehilfe geleistet hatte. (Symbolbild)
Der Bundesgerichtshof hat nun eine Krankenschwester freigesprochen, die ihrem Ehemann Sterbehilfe geleistet hatte. (Symbolbild)  © 123rf/rclassenlayouts

Die frühere Krankenschwester habe sich "unter keinem Gesichtspunkt strafbar gemacht", entschied der 6. Strafsenat in Leipzig. Sie habe ihren Mann nicht durch aktives Tun getötet.

Ihr Verhalten stelle sich vielmehr als straflose Beihilfe zum Suizid dar, heißt es in dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss vom 28. Juni. (Az. 6 StR 68/21)

Das Landgericht Stendal hatte die Frau im November 2020 wegen Tötung auf Verlangen zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Ihr Mann habe sein Leben in ihre Hand gelegt.

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Laut BGH wird das "den Besonderheiten des Falles nicht gerecht". Nicht sie, sondern der seit Jahren kranke Mann, der schon länger sterben wollte, habe das Geschehen beherrscht. Er sei auch noch eine Weile bei Bewusstsein gewesen und hätte darum bitten können, den Notruf zu wählen.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz sieht dadurch den "Damm zur aktiven Sterbehilfe gebrochen".

"Der Bundesgerichtshof hat mit seiner Entscheidung das strafrechtliche Verbot der Tötung auf Verlangen de facto aufgehoben", kritisierte Vorstand Eugen Brysch.

Normalerweise berichtet TAG24 nicht über Suizide. Da der Vorfall aber im öffentlichen Ausmaß diskutiert wurde, hat sich die Redaktion entschieden, es doch zu thematisieren.
Solltet Ihr selbst von Selbsttötungsgedanken betroffen sein, findet Ihr bei der Telefonseelsorge rund um die Uhr Ansprechpartner, natürlich auch anonym. Telefonseelsorge: 08001110111 oder 08001110222 oder 08001110116123.

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