Explosionen in der Sächsischen Schweiz: Gruppe soll für mehrere Zerstörungen verantwortlich sein
Dresden - Eine Reihe von Explosionen in der Sächsischen Schweiz hat offenbar bald Konsequenzen für fünf junge Leute.

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen fünf Deutsche im Alter von 20, 21, 22, 22 und 24 Jahren Anklage erhoben - unter anderem wegen Sachbeschädigung in bis zu 13 Fällen und Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion in bis zu acht Fällen.
Die Beschuldigten sollen im Juli und August 2020 immer wieder abwechselnd mit überwiegend illegaler Pyrotechnik verschiedene Objekte zerstört haben, wie die Staatsanwaltschaft am Dienstag mitteilte.
Die wohl schlimmste Zerstörungsnacht hatten drei der jungen Leute am 22. August 2020. Gegen 22 Uhr wurde in Neustadt Sachsen (Ortsteil Krumhermsdorf) zunächst ein Schaltkasten einer Pumpstation mittels Pyro zerstört.
Kurz danach sollen die drei erneut Pyro in ein Gartengrundstück in Hohnstein geworfen und dadurch einen Detonationskrater verursacht haben.
Enormer Sachschaden nach Explosionen und Bränden

Gegen 23.30 Uhr ging es an einer Scheune in Sebnitz (Ortsteil Schönbach) weiter. Diese wurde in Flammen gesetzt und brannte vollständig aus (Sachschaden etwa 200.000 Euro).
Als wäre das nicht schon genug, sollen die drei einen weiteren Schaltkasten einer Pumpstation in Neustadt Sachsen gesprengt haben. Geschätzter Sachschaden allein an diesem Abend: etwa 212.800 Euro.
Bereits im Juli wurde unter anderem ein Briefkasten einer Fahrschule in Bad Schandau gesprengt.
In Sebnitz seien einige der Beschuldigten für zwei Sprengungen an unterschiedlichen Zigarettenautomaten zuständig.
Auch ein gesprengter Parkscheinautomat sowie ein zerstörtes Toilettenhäuschen sollen auf das Konto dreier Beschuldigter gehen.
Laut Staatsanwaltschaft sind vier der insgesamt fünf Deutschen nicht vorbestraft, einer geringfügig. Die Gruppe hat sich zu den Tatvorwürfen bislang nicht geäußert.
Die fünf sind derzeit "nicht in Untersuchungshaft, da keine Haftgründe nach der Strafprozessordnung vorliegen".
Das Amtsgericht Pirna (Jugendschöffengericht) wird nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin steht noch aus.
Titelfoto: Marko Förster