Prozess gegen Ex-KZ-Sekretärin: Befangenheitsantrag gegen Historiker!
Itzehoe – Im Prozess gegen eine ehemalige Sekretärin im KZ Stutthof hat der Verteidiger einen Befangenheitsantrag gegen den historischen Sachverständigen Stefan Hördler (45) gestellt.
Rechtsanwalt Wolf Molkentin begründete den Antrag vor dem Landgericht Itzehoe am Montag unter anderem damit, dass Hördler in einer Doppelfunktion als Gutachter und Ermittler tätig gewesen sei.
Außerdem habe er gegenüber der Staatsanwaltschaft Erwartungen zum Ergebnis seines Gutachtens geweckt, die sich dann als nicht haltbar erwiesen hätten.
Staatsanwaltschaft und Nebenklagevertreter wiesen den Antrag als unbegründet zurück. Der Vorsitzende Richter der Strafkammer, Dominik Groß, kündigte eine Entscheidung über den Befangenheitsantrag zu einem späteren Zeitpunkt an.
Die Angeklagte Irmgard F. soll von Juni 1943 bis April 1945 als Zivilangestellte in der Kommandantur des Konzentrationslagers bei Danzig gearbeitet haben.
Die Staatsanwaltschaft wirft der 97-Jährigen vor, durch ihre Schreibarbeit Beihilfe zum systematischen Mord an mehr als 11.000 Gefangenen geleistet zu haben.
Angeklagte schweigt im Prozess!
Die Angeklagte hat sich in dem seit über einem Jahr laufenden Prozess bislang nicht zu dem Vorwurf geäußert.
Die Strafkammer wies am Montag zwei weitere Anträge ab. Dabei ging es um Hördlers Rolle bei einer Inaugenscheinnahme des früheren Konzentrationslagers. Der Historiker hatte Anfang November zwei Richter bei einem Besuch der polnischen Gedenkstätte begleitet.
Die Verteidigung stellte die Unbefangenheit des Gutachters dabei in Frage, die Nebenklagevertreter wollen die Bedenken durch eine erneute Ladung des Zeugen ausräumen.
Titelfoto: Marcus Brandt/dpa