Prozess gegen ehemalige KZ-Sekretärin: Angeklagte bricht ihr Schweigen

Itzehoe - Am vorletzten Verhandlungstag im Prozess gegen eine ehemalige Sekretärin im KZ Stutthof hat die Angeklagte überraschend ihr Schweigen gebrochen.

Die Angeklagte Irmgard F. wird zu Beginn des Prozesstages in den Sitzungssaal gebracht. Links im Bild sitzt ihr Anwalt Wolf Molkentin.
Die Angeklagte Irmgard F. wird zu Beginn des Prozesstages in den Sitzungssaal gebracht. Links im Bild sitzt ihr Anwalt Wolf Molkentin.  © Marcus Brandt/dpa Pool/dpa

"Es tut mir leid, was alles geschehen ist", sagte Irmgard F. am Dienstag in ihrem letzten Wort vor dem Landgericht Itzehoe. Die 97-Jährige fügte hinzu: "Ich bereue, dass ich zu der Zeit gerade in Stutthof war. Mehr kann ich nicht sagen."

Ihr Verteidiger Wolf Molkentin hatte zuvor Freispruch gefordert. Die Beweisaufnahme in dem seit über 14 Monaten andauernden Verfahren habe wenig Konkretes erbracht. "Es bleiben unüberwindliche Zweifel", sagte Molkentin. Die Angeklagte sei darum freizusprechen.

Die Staatsanwaltschaft hat eine Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung gefordert.

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Die Anklagevertretung ist davon überzeugt, dass sich die Beschuldigte im damaligen Alter von 18 bis 19 Jahren der Beihilfe zum heimtückischen und grausamen Mord in mehr als 10.000 Fällen schuldig gemacht hat.

Irmgard F. soll von Juni 1943 bis April 1945 als Zivilangestellte in der Kommandantur des Konzentrationslagers bei Danzig gearbeitet haben.

Die Jugendkammer will ihr Urteil am 20. Dezember verkünden.

Angeklagte in Hamburg festgenommen

Wolf Molkentin beantwortet nach dem Prozesstag die Fragen der Medienvertreter.
Wolf Molkentin beantwortet nach dem Prozesstag die Fragen der Medienvertreter.  © Marcus Brandt/dpa

Die Angeklagte war am ersten Prozesstag am 30. September vergangenen Jahres nicht erschienen. Wenige Stunden später war sie in Hamburg festgenommen worden. Sie verbrachte fünf Tage in Untersuchungshaft.

Vor Gericht hatte sie keine Angaben gemacht, auch zu ihren persönlichen Verhältnissen nicht. Ihr Verteidiger hob am Dienstag hervor, dass sie sich nach anfänglichem Widerstreben ohne Wenn und Aber dem Verfahren gestellt habe.

Zu Beginn seines Plädoyers würdigte Molkentin die "eindrucksvollen und erschütternden Berichte der Überlebenden" in dem Prozess.

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"Dass Stutthof die Hölle war, konnte schon vorher nicht bezweifelt werden", sagte der Anwalt. Die Haupttaten, also die tausendfachen Morde in dem Lager, würden nicht bestritten.

Die Verteidigung könne sich nur in großem Respekt vor den Überlebenden verneigen. Diese Haltung stehe jedoch nicht im Widerspruch zu einer engagierten Verteidigung der Angeklagten.

Dass sie damals den gleichen Kenntnisstand von den Verbrechen im Lager wie der Kommandant Paul Werner Hoppe gehabt habe, bleibe eine nicht ansatzweise bewiesene Hypothese, sagte Molkentin. Im Geschäftszimmer der Kommandantur habe es mehrere Schreibkräfte gegeben. Im Prozess sei kein einziges Dokument mit dem Namenskürzel der Angeklagten aufgetaucht. Der historische Sachverständige Stefan Hördler habe erklärt, alle Schreibkräfte seien Geheimnisträger gewesen. Das habe sich in der Beweisaufnahme aber nicht bestätigt.

Die Angeklagte habe keine herausgehobene Vertrauensstellung gehabt.

Irmgard F. habe eigentliche Lager gar nicht betreten können

Die Möglichkeiten zur eigenen Wahrnehmung der Zustände und Geschehnisse im Lager seien für die Angeklagte sehr viel geringer als für einen Wachmann gewesen, erklärte Molkentin.
Die Möglichkeiten zur eigenen Wahrnehmung der Zustände und Geschehnisse im Lager seien für die Angeklagte sehr viel geringer als für einen Wachmann gewesen, erklärte Molkentin.  © Marcus Brandt/dpa Pool/dpa

Als die Lagerleitung Ende Oktober 1944 mit der Erledigung von "Sonderaufgaben" begann - einem Sprachcode für Massenmorde - habe sie eine parallele Struktur für die Schreibarbeiten in der Kommandantur eingerichtet.

Ziel sei eine besondere Geheimhaltung gewesen, erklärte der Verteidiger. Der zentrale Mordbefehl zur Vernichtung von jüdischen Gefangenen sei Hoppe persönlich und mündlich in Berlin erteilt worden. In keinem der vor Gericht verlesenen Dokumente werde der Massenmord zur Sprache gebracht worden.

Die Möglichkeiten zur eigenen Wahrnehmung der Zustände und Geschehnisse im Lager seien für die Angeklagte sehr viel geringer als für einen Wachmann gewesen, erklärte Molkentin weiter.

Bruno D., der im Jahr 2020 wegen Beihilfe zum Mord in mehr als 5000 Fällen vom Landgericht Hamburg zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden war, habe in Stutthof auf einem Wachturm gestanden und sich im Lager bewegen können. Irmgard F. habe das eigentliche Lager dagegen gar nicht betreten können.

Von ihrem Arbeitsplatz aus habe sie nur das Tor des Alten Lagers und in erheblicher Entfernung Teile eines Weges im Neuen Lager sehen können.

Der sogenannte Prügelplatz, der Galgen sowie die Gaskammer und das Krematorium hätten außerhalb ihres Blickfeldes gelegen.

Wolf Molkentin "Wir waren nicht dabei, wir wissen nicht, wie es gewesen ist"

"Wir waren nicht dabei, wir wissen nicht, wie es gewesen ist", bekräftigte Molkentin nach der Verhandlung.
"Wir waren nicht dabei, wir wissen nicht, wie es gewesen ist", bekräftigte Molkentin nach der Verhandlung.  © Marcus Brandt/dpa

Dass die Angeklagte den Geruch vom sogenannten Scheiterhaufen, wo Leichen im Wald verbrannt wurden, wahrgenommen oder gelegentlich Schüsse und Schreie gehört haben müsse, seien bloße Vermutungen der Nebenklagevertreter.

"Wir waren nicht dabei, wir wissen nicht, wie es gewesen ist", bekräftigte Molkentin nach der Verhandlung.

Irmgard F. habe keine Ausbildung der SS durchlaufen, erklärte der Verteidiger in seinem Plädoyer. Sie habe vor ihrer Zeit in Stutthof in einer Bankfiliale gearbeitet, die dann geschlossen worden sei. Als sie die Stelle in Stutthof annahm, sei das Lager nach den Worten des Nebenklagevertreters Rajmund Niwinski ein "normales Arbeitslager" gewesen.

Sie habe nicht den Eindruck gewinnen müssen, dass der alleinige Zweck des Lagers damals die Ermordung der Gefangenen gewesen sei.

Ob sie später erkannte, dass sich Stutthof zu einem Vernichtungslager wandelte, lasse sich nicht nachweisen.

Originalmeldung: 5.30 Uhr. Aktualisierung: 15.04 Uhr.

Titelfoto: Marcus Brandt/dpa Pool/dpa

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