Erste Urteile der Stuttgarter Krawallnacht: So lange müssen die Randalierer in Haft
Stuttgart - Rund fünf Monate nach der Stuttgarter Krawallnacht ist ein junger Randalierer im ersten öffentlichen Prozess zu den Auseinandersetzungen zu einer Jugendstrafe von zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Der 18-Jährige räumte am Dienstag vor dem Amtsgericht in Stuttgart ein, während der nächtlichen Krawalle die Heckscheibe eines Polizeiautos eingeschlagen und zwei Seitenscheiben zertrümmert zu haben.
Das Urteil liegt deutlich über den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung, die sich für eine Bewährungsstrafe ausgesprochen hatten.
"Ich habe mich da einfach mitgehen lassen, ich habe das gar nicht durchdacht", hatte der junge Mann aus Gaildorf (Kreis Schwäbisch Hall) zuvor vor dem Jugendschöffengericht ausgesagt.
Am Nachmittag sollte ein weiteres Verfahren wegen der Krawallnacht beginnen.
Vorfälle sorgten bundesweit für Entsetzen

Bei der Randale im Juni lieferten sich Dutzende vor allem junge Männer in der Stuttgarter Innenstadt Auseinandersetzungen mit der Polizei.
Es wurden mehrere Beamte verletzt und Schaufenster zerstört. Die Vorfälle sorgten weit über Stuttgart hinaus für Schlagzeilen und hitzige Debatten.
Bislang wurden rund 100 Tatverdächtige ermittelt, die in der Nacht an den Krawallen beteiligt gewesen sein sollen.
Update: 16.25 Uhr
Strobl: "Rechtsstaat zeigt Zähne"
Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (60, CDU) hat die Haftstrafe gegen einen junger Randalierer nach der Stuttgarter Krawallnacht begrüßt.
Das Urteil zeige, dass Polizei und Justiz konsequent Straftaten ermittelten und auch hart ahndeten, sagte er am Dienstag in Stuttgart und warnte: "Der Rechtsstaat zeigt Zähne. Das möchte sich der Mob hinter die Ohren schreiben, dass Randale und Gewalt bei uns kein Spaß sind."
Update: 16.43 Uhr
Auch zweiter Randalierer muss hinter Gitter
Nach dem überraschend deutlichen Urteil im ersten öffentlichen Prozess zur Stuttgarter Krawallnacht muss auch der zweite angeklagte Randalierer deswegen ins Gefängnis.
Rund fünf Monate nach den Ausschreitungen verurteilte das Amtsgericht Stuttgart den 19-Jährigen aus Geislingen an der Steige zu einer Jugendstrafe von zweieinhalb Jahren Haft. Zuvor hatte dieselbe Kammer bereits einen 18-Jährigen aus dem württembergischen Gaildorf zu einer Strafe in derselben Höhe verurteilt.
Beiden jungen Männern wird unter anderem besonders schwerer Landfriedensbruch vorgeworfen. Sie hatten in der Nacht der Krawalle im Juni ein Polizeiauto demoliert. Im ersten Prozess hatten sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung auf eine Bewährungsstrafe plädiert.
Titelfoto: Marijan Murat/dpa