Nach Bluttat an Esslinger Grundschule: Verdächtiger schweigt!

Stuttgart - Nach einer Messerattacke in einer Grundschule in Esslingen südöstlich von Stuttgart will sich der Angeklagte vorerst nicht zu den Vorwürfen gegen ihn äußern.

Vor dem Gericht verbarg der Angeklagte (25, l.) nicht nur sein Gesicht, sondern hielt sich auch mit seinen Äußerungen stark zurück.
Vor dem Gericht verbarg der Angeklagte (25, l.) nicht nur sein Gesicht, sondern hielt sich auch mit seinen Äußerungen stark zurück.  © Bernd Weissbrod/dpa

Er werde zunächst weder zu seiner Person Stellung nehmen noch zum Tag der Tat, sagte sein Verteidiger am Dienstag zu Beginn des Prozesses gegen den 25-Jährigen vor dem Stuttgarter Landgericht.

Der Mann soll am 10. Juni die Ferienbetreuung in der Schule überfallen und ein damals sieben Jahre altes Mädchen am Eingang des Gebäudes angegriffen haben. Auch eine Betreuerin wurde verletzt, als sie helfen wollte.

Bei der Suche nach einem möglichen Motiv für die Tat muss das Gericht nun also auf die Aussagen der Zeugen und die Einschätzung von zwei Gutachtern vertrauen.

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Den Ermittlungen zufolge war das Mädchen mehrfach mit der Klinge eines Küchenmessers auf den Hinterkopf und den Nacken geschlagen und schwer verletzt worden. Auch die damals 61 Jahre alte Betreuerin erlitt Verletzungen durch das Messer.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem angeklagten Mann daher versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung vor.

Schuldfähigkeit des Angeklagten steht auf der Kippe

Esslingen am 10. Juni 2022: Einsatzkräfte der Polizei sicherten den Tatort vor der Katharinenschule.
Esslingen am 10. Juni 2022: Einsatzkräfte der Polizei sicherten den Tatort vor der Katharinenschule.  © SDMG/Kohls/dpa

Nach wie vor ist aber unklar, ob der in Deutschland geborene Mann mit niederländischem Pass überhaupt für die Tat in der Schule zur Verantwortung gezogen werden könne.

Denn laut Staatsanwaltschaft gibt es Anhaltspunkte dafür, dass er wegen einer seelischen Störung oder psychischen Erkrankung vermindert schuldfähig und gefährlich sein könnte.

Als sicher gilt laut Staatsanwaltschaft hingegen, dass es sich bei dem betroffenen Mädchen um ein Zufallsopfer gehandelt habe.

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Auch die Betreuerin soll dem Mann aus Esslingen nicht bekannt gewesen sein.

Titelfoto: Bildmontage: SDMG/Kohls/dpa, Bernd Weißbrod/dpa

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