Mehrjährige Haftstrafe wegen abgefackelter Polizeiautos in Erfurt

Erfurt - Im Prozess wegen Brandstiftung im Zusammenhang mit 15 zerstörten Polizeiautos vor rund acht Jahren ist der Angeklagte am Mittwoch zu insgesamt sieben Jahren Haftstrafe verurteilt worden.

Am Mittwoch soll im Prozess wegen Brandstiftung im Zusammenhang mit 15 zerstörten Polizeiautos ein Urteil gesprochen werden.
Am Mittwoch soll im Prozess wegen Brandstiftung im Zusammenhang mit 15 zerstörten Polizeiautos ein Urteil gesprochen werden.  © Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa

Das Gericht sah es trotz "irritierender Widersprüche" in den Schilderungen des geständigen Angeklagten als erwiesen an, dass der 30-Jährige sich der Brandstiftung strafbar gemacht hatte, sagte der Vorsitzende Richter am Mittwoch bei der Urteilsverkündung in Erfurt. Das Strafmaß setzt sich mit einer Vorverurteilung von fünf Jahren und sechs Monaten Haft aus einer vorherigen Tat zusammen.

Der Mann hatte - zunächst vor einem Zellengenossen und dann vor dem Gericht - zugegeben, im September 2013 in einem Erfurter Autohaus 15 nagelneue und noch nicht ausgelieferte Polizeiautos in Brand gesteckt zu haben. Der Brand mit einem Gesamtschaden von 750 000 Euro hatte im September 2013 für große Aufregung bei der Polizei und in der Politik gesorgt. Lange Zeit wurde erfolglos nach Tätern gefahndet. "Die Ermittlungen waren eigentlich im Sande verlaufen", sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung. "Ohne ihr Geständnis wären wir hier nicht zu einer Strafe gekommen."

Ob er die Wagen, wie die Staatsanwaltschaft ihm vorwarf, mit einem Mittäter ansteckte, hätte im Laufe des Prozesses nicht final geklärt werden können, hieß es. Auch die Motivation des Angeklagten sei weiter "nicht so ganz klar". Zu Prozessbeginn hatte er angegeben, dass er einer Frau imponieren wollte.

Es handle sich nicht - wie teilweise in den Jahren seit der Tat spekuliert - um eine politische Tat. "Auf jeden Fall wollten sie jemanden beeindrucken. Entweder ihre Freundin oder Gesinnungsgenossen", sagte der Richter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Originalmeldung von 9.03 Uhr, aktualisiert 10.46 Uhr

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