Turntrainer wegen sexuellen Missbrauchs an Kindern in 82 Fällen verurteilt: BGH hebt Urteil wieder auf

Erfurt - 2018 wurde ein Turntrainer aus Weimar wegen sexuellen Missbrauchs zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Doch der BGH hob das Urteil 2020 teilweise auf. Jetzt wird neu verhandelt.

Vor dem Landgericht Erfurt wird der Prozess gegen einen eigentlich schon verurteilten Turntrainer aus Weimar neu verhandelt. (Archivbild)
Vor dem Landgericht Erfurt wird der Prozess gegen einen eigentlich schon verurteilten Turntrainer aus Weimar neu verhandelt. (Archivbild)  © Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa

Der Prozess gegen einen Turntrainer aus Weimar wird neu aufgerollt. Am kommenden Donnerstag steht der heute 34-Jährige erneut wegen sexuellen Missbrauchs vor dem Landgericht Erfurt. Er war 2018 in erster Instanz zu einer Haftstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt worden.

Das Landgericht hatte den Angeklagten wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in 82 Fällen – teils in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Kindern, teils in Tateinheit mit Verbreitung pornografischer Schriften und mit sexueller Nötigung – für schuldig befunden.

Gegen das damalige Urteil legte sein Verteidiger Revision ein. Mit Erfolg: Der Bundesgerichtshof (BGH) hob im März 2020 das Urteil teilweise auf. Der Mann hatte über seinen Anwalt während des Prozesses mehrere Erklärungen zu den Vorwürfen abgegeben und Taten eingeräumt.

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Vorangegangen waren Gespräche zwischen Gericht, Anklage und Verteidigung, in denen mit Blick auf eine Verurteilung eine sogenannte Verständigung erzielt worden war. Allerdings befanden die Richter am BGH, dass der Beschuldigte nicht ausreichend darüber belehrt worden sei, dass das Gericht nur eingeschränkt an eine solche Verständigung gebunden ist.

Wäre dem Trainer dies klar gewesen, hätte er nach Auffassung der BGH-Richter möglicherweise verschiedene Geständnisse nicht abgelegt. Zudem sind nach Meinung der Bundesrichter die Erfurter Kollegen von falschen Voraussetzungen ausgegangen bei der Frage, ob zwischen dem Trainer und seinen Opfern ein sogenanntes Obhutsverhältnis bestand, sie ihm also etwa zur Erziehung anvertraut waren.

Deshalb wurde das Urteil nun in zahlreichen Einzelfällen aufgehoben. Dies führte auch dazu, dass über das Gesamtstrafmaß neu befunden werden muss. Dies wird nun in dem neuen Prozess geschehen müssen.

Titelfoto: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa

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