Handwerker erschlagen, weil er nicht gut gearbeitet hat? Urteil fällt

Hamburg – Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines Handwerkers in Hamburg-Wilhelmsburg will das Landgericht am Donnerstag (11 Uhr) sein Urteil sprechen.

Die Spurensicherung untersucht den Tatort in Wilhelmsburg.
Die Spurensicherung untersucht den Tatort in Wilhelmsburg.  © JOTO (Archivbild)

Die Staatsanwaltschaft hat für den Angeklagten wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung eine Haftstrafe von zwölf Jahren gefordert, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Die Verteidigung plädierte demnach auf Freispruch. Hintergrund der Tat soll ein Streit um eine nicht erbrachte Handwerkerleistung sein.

Laut Anklage soll der 55-Jährige im Oktober vergangenen Jahres auf einer Straße mit einer Eisenstange auf seinen Kontrahenten eingeschlagen und dann mit einem Messer zugestochen haben. Der 47-Jährige starb wenig später im Krankenhaus.

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Der damals 23-jährige Sohn des Opfers war seinem Vater vergeblich zu Hilfe gekommen und erlitt ebenfalls Stichverletzungen.

Auch der Angeklagte war verletzt worden.

Update, 17.20 Uhr: Urteil gefallen

Der Angeklagte verbirgt sein Gesicht vor Beginn der Urteilsverkündung mit einem Aktenordner.
Der Angeklagte verbirgt sein Gesicht vor Beginn der Urteilsverkündung mit einem Aktenordner.  © Axel Heimken/dpa

Das Landgericht hat den Angeklagten am Donnerstag zu zehn Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Die Strafkammer sprach den 55-Jährigen aus Glinde (Kreis Stormarn) wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung schuldig, wie ein Gerichtssprecher sagte.

Im Prozess habe sich die Anklage im Wesentlichen bestätigt. Demnach war der Deutsche türkischer Herkunft darüber verärgert, dass der Handwerker trotz eines Vorschusses von 1800 Euro nicht mit den vereinbarten Verputzungsarbeiten begonnen hatte.

Am frühen Morgen des 3. Oktober 2019 sei er mit einem Messer und einer Aluminiumstange zur Wohnung des 47-Jährigen gefahren. Den genauen Ablauf des Streits konnte das Gericht nicht klären, weil der Angeklagte - von Beruf Schlosser - keine Angaben machte. Lediglich in seinem letzten Wort hatte er seine Aussage bei der Polizei bekräftigt, wonach er in Notwehr gehandelt habe.

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Das glaubte ihm die Strafkammer aber nicht. Sie ging davon aus, dass der Angeklagte seinen Kontrahenten auf der Straße zunächst mit der Alustange schlug und dem 47-Jährigen dann drei Messerstiche versetzte, von denen einer tödlich war. Danach sei der Sohn des Opfers hinzugekommen und habe versucht, seinem Vater zu helfen. Der 23-Jährige habe dabei typische Abwehrverletzungen erlitten.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von zwölf Jahren gefordert, die Verteidigung auf Freispruch plädiert. Einer der beiden Verteidiger hatte zu Beginn des Prozesses im April erklärt, sein Mandant sei "ein angesehener Bürger der Stadt Glinde", wohlhabend und gläubiger Moslem, der mit seiner Frau und für seine Eltern zur Hadsch nach Mekka gefahren sei.

"Warum sollte ein bisher unbescholtener Bürger jemanden wegen 1800 Euro umbringen?" Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig

Titelfoto: JOTO (Archivbild)

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