Im Rechtsstreit Kardinal Woelki gegen BILD - Kölner Gericht hat Urteil gefällt!

Köln – Jetzt hat das Gericht entschieden! Das Oberlandesgericht Köln hat am Mittwochmorgen das Urteil im Streit zwischen Kardinal Woelki (66) und der BILD getroffen.

In dem Klageverfahren wurde dem 66-jährigen Kardinal aus Köln nun Recht gegeben.
In dem Klageverfahren wurde dem 66-jährigen Kardinal aus Köln nun Recht gegeben.  © Marius Becker/dpa

Die BILD darf demnach bestimmte Äußerungen über den in Verruf geratenen Maria Woelki nicht mehr verbreiten, teilte das Gericht in Köln mit.

Die fraglichen Passagen verletzten das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Kardinals, entschied das Kölner Landgericht am Mittwoch. Woelki hatte sich mit seiner Klage gegen einen Online-Bericht der BILD gewehrt, in dem es um die Beförderung eines umstrittenen Pfarrers ging. Der Pfarrer hatte Jahre zuvor mit einem 16 Jahre alten Prostituierten Sex gehabt, außerdem gab es Missbrauchsvorwürfe gegen ihn (AZ: 28 O 293/21).

Nach Auffassung Woelkis hat die Zeitung fälschlicherweise behauptet, dass er bei der Ernennung des Pfarrers zum Stadtdechanten von Düsseldorf im Jahr 2017 dessen Personalakte gekannt und von einer Warnung der Polizei gewusst habe. Woelki hatte dazu eine eidesstattliche Versicherung abgegeben.

Woelki steht seit vielen Monaten unter Beschuss

Laut Urteil hätten die Beklagten "aufgrund der Ehrenrührigkeit der Äußerungen" vor Gericht beweisen müssen, dass Woelki den Inhalt der Dokumente kannte, als er über die Beförderung des Pfarrers entschied. Dies sei den Beklagten - der Axel Springer SE und einem Reporter - aber nicht gelungen.

In dem Verfahren war auch Woelki selbst vor Gericht aufgetreten und hatte erneut betont, die Personalakte des Pfarrers nicht gekannt zu haben. Auch die Vernehmung von zwei Zeugen habe die konkreten Beweisfragen nicht bestätigt, urteilte die Kammer.

Gegen das Urteil kann Berufung beim Oberlandesgericht Köln eingelegt werden.

Erstmeldung: 26. April, 5.38 Uhr; aktualisiert: 26. April, 12.51 Uhr

Titelfoto: Marius Becker/dpa

Mehr zum Thema Gerichtsprozesse Köln: