Waren Maßnahmen rechtmäßig? Erstmals Corona-Verfahren am Bundesverwaltungsgericht
Leipzig - Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird sich in diesem Jahr erstmals mit der Rechtmäßigkeit von Corona-Maßnahmen zum Infektionsschutz beschäftigen.

Dabei geht es um Verfahren aus Sachsen und Bayern, die sich gegen die Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen und die Schließung von Gastronomiebetrieben sowie Sportstätten richten. Das sagte Vizepräsident Andreas Korbmacher am Dienstag.
Die beiden Verfahren sind aber noch nicht terminiert. Zudem erwartet das höchste deutsche Verwaltungsgericht eine Welle von Verfahren zur Umsetzbarkeit von Windparks.
Die Zahl der neuen Verfahren am Bundesverwaltungsgericht sank im Jahr 2021 im Vergleich zum Vorjahr erneut. Im vergangenen Geschäftsjahr waren 1083 Verfahren anhängig, das waren 6,6 Prozent weniger als 2020. Revisionsverfahren dauerten durchschnittlich gut elf Monate.
Die Klageverfahren, über die das Bundesverwaltungsgericht als erste Instanz urteilte, dauerten im Schnitt etwa ein Jahr.
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