Mord im Auftrag von Staaten: OLG sieht "bedenkliche Tendenz"

München - Straftaten im staatlichen Auftrag beschäftigen zunehmend die deutsche Justiz.

Gerichte in Deutschland beschäftigen sich vermehrt mit Taten im staatlichen Auftrag. (Symbolbild)
Gerichte in Deutschland beschäftigen sich vermehrt mit Taten im staatlichen Auftrag. (Symbolbild)  © Uli Deck/dpa

Der Präsident des Oberlandesgerichts (OLG) München, Hans-Joachim Heßler (64), sprach am Freitag von einer "bedenklichen Tendenz". Dabei sei nicht nur die Zahl der Verfahren derzeit auffallend, sondern auch die Qualität der Taten, um die es dabei geht.

Derzeit läuft am OLG der Prozess um den geplanten Auftragsmord an einem tschetschenischem Oppositionellen. Der Angeklagte ist russischer Staatsbürger und soll die Tat laut Bundesanwaltschaft im Auftrag eines Cousins des Putin-treuen tschetschenischen Machthabers Ramsan Kadyrow (45) vorbereitet haben, der mit den Morden an mehreren Kritikern in Verbindung gebracht wird.

Der Fall ähnelt dem sogenannten Tiergarten-Mord in Berlin. Wegen der Erschießung eines Georgiers im August 2019 in der Parkanlage Kleiner Tiergarten war ein Russe Mitte Dezember 2021 zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Im Urteil war von "Staatsterrorismus" die Rede.

An inneren Verletzungen gestorben: Neue Anschuldigungen gegen Polizei im Todesfall Jürgen Rose
Justiz An inneren Verletzungen gestorben: Neue Anschuldigungen gegen Polizei im Todesfall Jürgen Rose

Im April hatte das Münchner OLG einen russischen Wissenschaftler der Universität Augsburg wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit für den russischen Auslandsgeheimdienst zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Wegen Spionage für einen chinesischen Geheimdienst wurde bereits im Dezember 2021 ein Ehepaar zu Bewährungsstrafen verurteilt. Der Mann bekam zwei Jahre und seine Partnerin anderthalb Jahre auf Bewährung.

Dass in so kurzer Zeit gleich mehrere Fälle dieser Art am Gericht anhängig sind, sei ungewöhnlich, Fälle von Spionage oder staatlichen Auftragstaten eigentlich eher selten, sagte Gerichtssprecher Florian Gliwitzky.

Seitdem im Jahr 2016 ein ehemaliger Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) wegen jahrelanger Spitzel-Tätigkeit vor allem für den US-Geheimdienst CIA zu acht Jahren Haft verurteilt worden war, habe es am Münchner OLG eine große Lücke gegeben, was derartige Verfahren betreffe - nun gebe es sie gehäuft.

Titelfoto: Uli Deck/dpa

Mehr zum Thema Justiz: