17-Jähriger springt in den Tod: Stalker zu mehreren Jahren Haft und Geldstrafe verurteilt!

Madrid (Spanien) - Ein Online-Stalker (62) ist in Spanien zu einer Haftstrafe von zehn Jahren verurteilt worden, weil sein 17 Jahre altes Opfer Suizid beging.

Das Landgericht in Castellón de la Plana verurteilte den Stalker (62) nun zu einer mehrjährigen Haftstrafe. (Symbolbild)
Das Landgericht in Castellón de la Plana verurteilte den Stalker (62) nun zu einer mehrjährigen Haftstrafe. (Symbolbild)  © 123rf/andreypopov

Das Strafmaß wurde am Dienstagabend vom zuständigen Landgericht in Castellón de la Plana im Osten des Landes bekannt gegeben. Demnach muss der Mann den Eltern und dem Bruder des Jugendlichen finanzielle Entschädigungen von insgesamt 173.000 Euro zahlen.

Der Angeklagte war bereits im Juli von einem Geschworenengericht des Mordes schuldig gesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte 14 Jahre Freiheitsentzug gefordert.

Das Urteil wurde von spanischen Medienkommentatoren als wegweisend im Kampf gegen Online-Belästigung und -Kriminalität gewertet. Es handele sich um einen Präzedenzfall, hieß es.

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"Mit dieser Verurteilung eröffnet sich die Möglichkeit, Stalker direkt für den Suizid oder den Suizidversuch ihrer Opfer zur Verantwortung zu ziehen", kommentierte zum Beispiel der Fernsehsender Antena3.

Der Verurteilte habe dem Jugendlichen Ende 2016 via WhatsApp "in weniger als drei Stunden mindestens 119 Nachrichten mit einschüchterndem und bedrohlichem Inhalt geschickt", teilte das Landgericht mit.

119 WhatsApp-Nachrichten: Opfer springt in den Tod

Obwohl das Opfer sich mehrfach bei ihm dafür entschuldigt habe, im Internet eine Seite für Erwachsene besucht zu haben, und auch geschrieben habe, er sei minderjährig und werde sich das Leben nehmen, habe der Mann die Bedrohungen und Beschimpfungen fortgesetzt.

Noch am selben Tag, dem 1. Dezember 2016, sprang der 17-Jährige aus der Wohnung der Eltern in Villarreal bei Castellón de la Plana in den Tod.

Der heute 62 Jahre alte Angeklagte bestritt vor Gericht nach Medienberichten die meisten Vorwürfe. Gegen das Urteil könne beim Oberlandesgericht der Region Valencia Berufung eingelegt werden, teilte die spanische Justiz mit.

Die Anwältin des Verurteilten erklärte gegenüber Medien, man werde von diesem Recht Gebrauch machen.

Titelfoto: 123rf/andreypopov

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