Befahl Vater (46) seinem Sohn (13) den Ehrenmord an eigener Schwester (†19)?

Aschaffenburg - Mehr als sechs Wochen nach dem ersten Verhandlungstag ist der Prozess zum gewaltsamen Tod einer jungen Geflüchteten nahe des unterfränkischen Aschaffenburg auf der Zielgeraden.

Der angeklagte Vater der Toten sitzt zu Prozessbeginn im temporären Gerichtssaal im Aschaffenburger Schloss Johannisburg in Handschellen auf der Anklagebank und hält sich einen Briefumschlag vor das Gesicht.
Der angeklagte Vater der Toten sitzt zu Prozessbeginn im temporären Gerichtssaal im Aschaffenburger Schloss Johannisburg in Handschellen auf der Anklagebank und hält sich einen Briefumschlag vor das Gesicht.  © dpa/Frank Rumpenhorst

Bisher hat sich der vor dem Landgericht wegen Mordes angeklagte Vater der 19-Jährigen nicht zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft geäußert.

Laut Anklage hat der Syrer seine Tochter getötet oder seinem damals 13 Jahre alten Sohn befohlen, sie zu töten. Der nach eigenen Angaben konservativ eingestellte 46-Jährige soll sich nicht mit der weltoffenen Lebensweise seiner Tochter in Deutschland abgefunden haben.

Mit ihrem Tod Anfang Mai 2017 wollte er nach Worten des Anklägers vermeintlich seine Ehre wieder herstellen.

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Für die Schuld des Angeklagten gibt es bisher keine eindeutigen Beweise, lediglich Indizien, wie ein Ermittler am Rande der Verhandlung sagte. Die Todesursache konnte nicht geklärt werden.

Die Leiche war erst im Dezember 2018 in einem Betonschacht in einem Wald bei Aschaffenburg entdeckt worden - ganz in der Nähe hatte der 46-Jährige mit seiner Familie zuvor gelebt.

Der Syrer ist auch des Mordversuchs und der gefährlichen Körperverletzung am damaligen Freund seiner Tochter angeklagt.

Angeklagter Vater der Toten schweigt weiterhin zu den Vorwürfen

Der heute 27-Jährige wurde nach eigenen Angaben kurz nach dem Verschwinden der 19-Jährigen von ihrem Vater mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt. Für die Attacke gibt es keine Zeugen. Nach dem Angriff flüchtete der Angeklagte ins Ausland.

Sollte es keine Verzögerungen geben, könnten am Mittwoch die Plädoyers gehalten und am Donnerstag das Urteil gesprochen werden.

Titelfoto: dpa/Frank Rumpenhorst

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