Maskenpflicht-Mord an Tankstelle: Staatsanwaltschaft legt Revision ein

Idar-Oberstein/Bad Kreuznach - Zwei Tage nach der Verurteilung eines rechtsradikalen Maskenverweigerers zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen der Ermordung eines Tankstellen-Mitarbeiters hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt.

Am vergangenen Dienstag war der 50-Jährige zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Eine besondere Schwere der Tat wurde aber nicht festgestellt.
Am vergangenen Dienstag war der 50-Jährige zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Eine besondere Schwere der Tat wurde aber nicht festgestellt.  © dpa/Sebastian Gollnow

Eine Begründung für diesen Schritt liege noch nicht vor, teilte das Landgericht Bad Kreuznach am Donnerstag mit.

Der Täter, ein 50 Jahre alter Deutscher, war am Dienstag wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Allerdings hatte die Schwurgerichtskammer - anders als von Staatsanwaltschaft und Nebenklage gefordert - keine besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Dabei geht es um die Frage, ob der Verurteilte nach 15 Jahren Haft bei guter Führung auf Bewährung aus dem Gefängnis entlassen werden kann.

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Die Verteidigung hatte nach dem Urteil ebenfalls angekündigt, die Möglichkeit einer Revision zu prüfen. Sie hatte den Tatvorwurf des Mordes zurückgewiesen und stattdessen auf Totschlag mit erheblich eingeschränkter Schuldfähigkeit des 50-Jährigen plädiert.

Der Täter hatte nach Schätzung eines Gutachters zum Zeitpunkt des Schusses rund zwei Promille Alkohol im Blut. Ein entsprechender Revisionsantrag war bis Donnerstagnachmittag noch nicht bei dem Gericht eingegangen.

Das Opfer wollte dem 50-Jährigen ohne Corona-Maske kein Bier verkaufen

An dieser Tankstelle im rheinland-pfälzischen Idar-Oberstein geschah am 18. September 2021 die Tat.
An dieser Tankstelle im rheinland-pfälzischen Idar-Oberstein geschah am 18. September 2021 die Tat.  © dpa/Thomas Frey

Die Tat am 18. September 2021 an einer Tankstelle im rheinland-pfälzischen Idar-Oberstein hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst. Der Angeklagte hatte gestanden, sich aus Wut darüber, dass der Kassierer ihm ohne Corona-Maske kein Bier verkaufen wollte, zu Hause eine illegale Waffe geholt und bei einem erneuten Besuch in der Tankstelle den 20-Jährigen erschossen zu haben.

Nach Ansicht des Gerichts war die rechtsradikale Einstellung des 50-Jährigen und seine Feindschaft gegen den Staat das Hauptmotiv für die Tat.

Den Kassierer habe er als Repräsentanten für den Staat und die aus seiner Sicht völlig verfehlte Corona-Politik gesehen.

Titelfoto: dpa/Sebastian Gollnow

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