Mordfall Fabian (†8): Angeklagte ließ Testament mit ChatGPT erstellen
Von Helmut Reuter
Rostock - Im Mordprozess um den im Oktober vorigen Jahres getöteten achtjährigen Fabian sind die Auswertungsergebnisse des Handys der Angeklagten vorgestellt worden. So ließ sie unter anderem ein Testament via ChatGPT anfertigen.
Die 30-Jährige habe das Smartphone intensivst genutzt und binnen viereinhalb Tagen unter anderem 1100 Sprachnachrichten geschickt, 207 Telefonate geführt und über 3100-mal Messengerdienste genutzt, sagte der für die Auswertung verantwortliche Polizeibeamte und Digitalforensiker am Landgericht Rostock.
Die Handy-Auswertung ergab unter anderem auch, dass die 30-Jährige mit ihrem Smartphone verschiedene Suchanfragen im Internet startete.
So ließ sie sich am 9. Oktober via ChatGPT ein Testament erstellen. Am 11. Oktober suchte sie im Internet Antworten auf die Frage, ob Wildschweine tote Menschen fressen. Zudem habe sie am 11. Oktober mit einem Bekannten ein Alibi für den 10. Oktober abgesprochen, sagte der als Zeuge geladene Polizeibeamte mit Blick auf Ergebnisse der Handy-Auswertung.
Anhand der Auswertung von WhatsApp-Nachrichten und Fotos konnte zudem auch belegt werden, dass die Angeklagte am 10. Oktober 2025 ihr Auto reinigte. An dem Tag wurde Fabian laut Staatsanwaltschaft an einem Tümpel bei Klein Upahl (Landkreis Rostock) ermordet und die Leiche dann fast völlig verbrannt.
Vier Tage später, als die Leiche des Jungen gefunden wurde, habe die Angeklagte der Polizei gegenüber gesagt, dass sie das Auto seit Langem nicht gereinigt habe.
Fall Fabian: Angeklagte sprach von Brandleiche
Am 13. Oktober, also einen Tag vor dem Auffinden des Leichnams, chattete die Angeklagte dann unter anderem mit einem Bekannten, der am heutigen Dienstag als Zeuge vor Gericht aussagte. Beide tauschten sich über eine Suchaktion der Polizei am Inselsee aus, wo Spürhunde angeschlagen hatten.
Dabei wies die Angeklagte von sich aus darauf hin, dass Wasserleichen keine DNA-Spuren aufwiesen und auch Brandleichen wenige DNA-Spuren hätten.
Diese Angabe zur Brandleiche sei aus dem Nichts gekommen, bemerkte der Richter. Auch der Digitalforensiker der Polizei sagte, das Wort Brandleiche sei damals erstmalig von der Angeklagten eingeführt worden.
Anhand der Kameraaufnahme ihres Wagens wurde auch festgestellt, dass sich das Auto der Angeklagten am 10. Oktober vor der Wohnung Fabians in Güstrow aufhielt.
Erstmeldung um 13.06 Uhr, aktualisiert um 14.40 Uhr.
Titelfoto: Fotomontage: Bernd Wüstneck/dpa, Polizeipräsidium Rostock

