Mutter mit Eisenstange ermordet: Urteil für Tochter (48) steht fest

Tübingen - Im Gerichtsprozess um eine Frau (48) die ihre Mutter im Oktober auf brutalste Weise umgebracht haben soll, steht nun ein Urteil fest.

Es wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt. (Symbolbild)
Es wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt. (Symbolbild)  © 123RF/udo72

Die Staatsanwaltschaft hat im Fall des angeklagten Muttermordes eine lebenslange Haftstrafe für die Tochter beantragt.

Oberstaatsanwältin Rotraud Hölscher ging in ihrem Schlussplädoyer am Montag vor dem Landgericht Tübingen zudem von einer besonderen Schwere der Schuld aus.

Sollte das Gericht die besondere Schwere der Schuld feststellen, kann die Verurteilte nur in Ausnahmefällen schon nach 15 Jahren freikommen. Der Verteidiger Christian Schmidtberg beantragte, seine Mandantin vom Vorwurf des Mordes freizusprechen.

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Die Angeklagte soll im Oktober vergangenen Jahres zunächst versucht haben, ihre schlafende Mutter mit einem Kissen zu ersticken. Als diese aufwachte und sich wehrte, soll die Tochter sie mit einer Eisenstange tödlich verletzt haben.

Grund dafür war nach Auffassung der Staatsanwaltschaft, dass sie wegen "beengter finanzieller Verhältnisse" monatelang Geld vom Konto der Mutter für sich abgebucht hatte. Insgesamt geht es um einen Schaden durch Betrug und Urkundenfälschung von mehr als 17.000 Euro.

Das soll die Mutter herausbekommen haben. Die 48-jährige Tochter soll daraufhin Angst um ihr Erbe und vor strafrechtlichen Folgen bekommen haben.

Auch hatte sie Angst, von der Mutter aus dem Haus geworfen zu werden, in dem die Angeklagte lebte.

Titelfoto: 123RF/udo72

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