Güstrow - Im Fall des getöteten achtjährigen Fabian aus Güstrow hat sich nun der Rechtsanwalt der festgenommenen Verdächtigen erneut zu Wort gemeldet.
Im Gespräch mit NDR warnte Pflichtverteidiger Andreas Ohm, aus dem dringenden Tatverdacht automatisch eine Schuld abzuleiten.
Der Haftbefehl stütze sich nach seinen Angaben auf Indizien, die aus Sicht der Staatsanwaltschaft belastend seien.
"Ich muss jetzt anhand der Akten prüfen, wie werthaltig diese Indizien sind", so Ohm.
"Ich hatte aufgrund anderer Dinge inhaltlich noch nicht die Zeit, mich damit zu beschäftigen und werde mir die Akten in den nächsten Tagen anschauen." Anschließend wolle er das weitere Vorgehen mit seiner Mandantin besprechen.
Die Tatverdächtige sitzt seit vergangenem Freitag in Untersuchungshaft. Ihr wird vorgeworfen, den kleinen Fabian am 10. Oktober getötet zu haben.
Fall Fabian (†8): Pflichtverteidiger macht weiter keine Angaben zur Identität seiner Mandantin
Vier Tage nach seinem Verschwinden wurde die Leiche des Jungen am Rand eines Tümpels nahe Klein Upahl entdeckt. Zu Details des Falls oder zur Identität seiner Mandantin schweigt Ohm weiterhin.
Auch dazu, ob es sich bei der Verdächtigen tatsächlich um die Ex-Partnerin des Vaters von Fabian handle, äußert sich der Anwalt nicht.
Vergangene Woche meldete sich der Pflichtverteidiger das erste Mal zu Wort.
In diesem Zusammenhang berichtete er vor allem von der Gefühlswelt seiner Mandantin.