Mordfall Ayleen (†14): Anklage gegen den Sex-Killer erhoben

Gießen/Freiburg - Im Fall der getöteten 14-jährigen Ayleen hat die Staatsanwaltschaft Gießen Anklage wegen Mordes gegen den 30 Jahre alten Jan-Heiko P. (30) erhoben. Die Ermittler gehen davon aus, dass die Tat sexuell motiviert war, wie die Anklagebehörde am Donnerstag mitteilte.

Gegen den 30-jährigen Jan-Heiko P. wurde von der Staatsanwaltschaft Gießen jetzt Anklage wegen Mordes erhoben.
Gegen den 30-jährigen Jan-Heiko P. wurde von der Staatsanwaltschaft Gießen jetzt Anklage wegen Mordes erhoben.  © Screenshot Facebook

Der Verdächtige hatte bei einer Vernehmung gestanden, die Schülerin umgebracht zu haben.

Den Ermittlungen zufolge hatte er die aus Baden-Württemberg stammende Schülerin am Nachmittag des 21. Juli 2022 mit einem Auto in Südbaden abgeholt und in ein Waldgebiet bei Langgöns im Landkreis Gießen gebracht. Dort soll er das Mädchen um kurz vor Mitternacht auf einem Feldweg getötet haben.

Die Ermittler werfen Jan-Heiko P. aus dem mittelhessischen Waldsolms neben Mord unter anderem auch versuchte Vergewaltigung mit Todesfolge und Entziehung Minderjähriger vor.

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Die Leiche von Ayleen war Ende Juli 2022 im Teufelsee bei Echzell in Hessen gefunden worden, dorthin hatte der Tatverdächtige die Ermittler nach seinem Geständnis geführt.

Der Fall hatte großes Entsetzen ausgelöst. Der Tatverdächtige und das Mädchen kannten sich aus wochenlangen Chats in sozialen Netzwerken und einem bekannten Online-Spiel.

Jan-Heiko P. war bereits als Sexualstraftäter verurteilt worden

Die Leiche der 14-jährigen Ayleen wurde im Teufelsee bei Echzell in Hessen gefunden.
Die Leiche der 14-jährigen Ayleen wurde im Teufelsee bei Echzell in Hessen gefunden.  © Montage: Polizeipräsidium Freiburg, DPA/Frank Rumpenhorst

Jan-Heiko P. war schon als Jugendlicher wegen einer Sexualstraftat verurteilt worden.

Er verbrachte deshalb zehn Jahre in einem psychiatrischen Krankenhaus.

Bis Anfang 2022 war der Mann in einem Programm für rückfallgefährdete Sexualstraftäter. Im Frühjahr soll er erneut ein Mädchen belästigt haben.

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Das Landgericht Gießen muss nun über die Zulassung der Anklage entscheiden, ein Termin für den Prozess steht noch nicht fest.

Bei einer Verurteilung geht es nach Angaben der Staatsanwaltschaft auch um eine mögliche Sicherungsverwahrung für den 30-Jährigen im Anschluss an die Haftstrafe.

Titelfoto: Montage: Polizeipräsidium Freiburg, DPA/Frank Rumpenhorst, Screenshot Facebook

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