Polizei stoppt Bootstransport auf der Autobahn und verhindert mögliches Verkehrsunglück

Bad Hersfeld - Das hätte gewaltig ins Auge gehen können. Die aufmerksamen Augen einer Streife der Autobahnpolizei verhinderten ein mögliches Verkehrsunglück auf der Autobahn 4.

Sieht sicher aus, war es aber nicht. Die beiden transportierten Sportboote hätten jederzeit auf die Fahrbahn fallen können.
Sieht sicher aus, war es aber nicht. Die beiden transportierten Sportboote hätten jederzeit auf die Fahrbahn fallen können.  © Polizeipräsidium Osthessen

Am Mittwochvormittag stoppte die Streife der Bad Hersfelder Autobahnpolizei ein Transporter-Gespann auf der A4 von Dresden in Richtung Kirchheim. Dies berichtete ein Sprecher des osthessischen Polizeipräsidiums am Donnerstagnachmittag.

Demnach habe der Iveco-Transporter, der von einem 37 Jahre alten Mann aus Polen gelenkt wurde, gleich zwei Sportboote auf einem Hänger hinter sich hergezogen.

Doch schon ein Blick der Ordnungshüter reichte aus, um zu bemerken: Hier stimmt etwas nicht! Daher fackelten die Ermittler nicht lange und winkten den Fahrer zwecks einer genaueren Kontrolle hinaus. Hierbei offenbarten sich schließlich drastische Mängel, die durchaus für ein Verkehrsdrama hätten sorgen können.

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So waren die beiden transportierten Sportboote mit Altreifen unter den Kielen versehen und mit Spanngurten festgezurrt. Doch ebendiese hatten sich wohl aufgrund der durch die Fahrt entstandenen Vibrationen gelockert, weshalb eine ordnungsgemäße Ladungssicherheit nicht mehr gegeben war.

Dass die Boote jederzeit hätten auf die Fahrbahn plumpsen können, wäre somit nicht vollends auszuschließen gewesen.

Polizei untersagt Bootstransport die Weiterfahrt: Eintägige Zwangspause

Aufgrund dieser Tatsache wurde dem Transporterfahrer die Fortsetzung der Reise vorerst untersagt und seitens der Beamten die Beschaffung sogenannter Zentrierhilfen für die beiden Boote angeordnet. Ganz einstellen musste der 37-Jährige seine Fahrt also nicht. Nachdem er seine Ladung regelkonform nachgesichert hatte, durfte das Gespann mit eintägiger Verspätung weiter rollen.

Um ein Ordnungswidrigkeitsverfahren kam der leichtsinnige Transporterfahrer dann aber doch nicht herum. Wie hoch seine Strafe genau ausfiel, ist nicht bekannt.

Titelfoto: Polizeipräsidium Osthessen

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