Fußgängerin wird von Auto angefahren und liegt hilflos am Boden: Frau zückt Handy und filmt

Ratingen - Die Polizei in Ratingen hat das Handy einer 50-jährigen Ratingerin beschlagnahmt und ein Verfahren gegen die Frau eingeleitet, nachdem sie eine verletzte Fußgängerin gefilmt hatte, die sich in einer hilflosen Lage befand.

Die Polizei leitete ein Verfahren gegen die Gafferin (50) ein. (Symbolbild)
Die Polizei leitete ein Verfahren gegen die Gafferin (50) ein. (Symbolbild)  © 123rf/foottoo

Ein Sprecher der Beamten erklärte, dass die Polizei am Donnerstagmorgen gegen 9.50 Uhr wegen eines Unfalls mit einer verletzten Person zur Lise-Meitner-Straße nach Ratingen gerufen worden war. "Dort war eine 53-jährige Fußgängerin auf der Einfahrt zu dem Parkplatz eines Supermarktes von einem abbiegenden Auto erfasst und zu Boden geschleudert worden", hieß es.

Die Beamten seien noch vor den alarmierten Rettungskräften am Unfallort gewesen und leisteten umgehend Erste Hilfe bei der Fußgängerin.

Währenddessen wurden Polizisten eines zweiten Streifenwagens auf eine unbeteiligte Passantin aufmerksam, die die Hilfsmaßnahmen und die auf dem Boden liegende 53-Jährige dreist mit ihrem Smartphone filmte. "Bei einer Kontrolle der Filmaufnahmen stellten die Polizisten fest, dass die 50-jährige Ratingerin insbesondere auf das Unfallopfer gezoomt hatte und so ihre hilflose Lage auf Video festgehalten hatte", schilderte der Sprecher.

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Mit Rücksprache der Staatsanwaltschaft stellten die Beamten das Handy als Beweismittel sicher und leiteten ein Verfahren gegen die Gafferin ein. Rettungskräfte der Feuerwehr übernahmen unterdessen die Betreuung der angefahrenen Fußgängerin.

Filmen von hilflosen Personen verboten: Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren möglich

Ein Rettungswagen brachte die 53-Jährige schließlich in eine Klinik, wo letztlich jedoch festgestellt wurde, dass sie keine stationäre Behandlung benötige. "Sie hatte augenscheinlich mehrere Schutzengel und wurde nach Kenntnisstand der Polizei bei dem Unfall nicht schwer verletzt", erklärte die Polizei.

Die Beamten nahmen den Vorfall zum Anlass, darauf hinzuweisen, dass Bildaufnahmen, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellen und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzen, per Strafgesetzbuch verboten sind.

"Es drohen empfindliche Geldstrafen - unter Umständen ist auch eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren möglich", hieß es abschließend.

Titelfoto: 123rf/foottoo

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