Teenager droht Amok-Tat an und schiebt sie Mitschüler in die Schuhe: Nun bittet die Polizei ihn zur Kasse!

Krefeld - Nachdem ein Jugendlicher (16) im Januar mit einer vorgetäuschten Amokdrohung gegen ein Gymnasium in Krefeld einen Großeinsatz der Polizei ausgelöst hatte, schickten die Beamten dem 16-Jährigen nun die Rechnung für die Aktion - und die hat es in sich!

Die Polizei war mit einem großen Aufgebot zu der Krefelder Schule ausgerückt. (Symbolbild)
Die Polizei war mit einem großen Aufgebot zu der Krefelder Schule ausgerückt. (Symbolbild)  © 123RF/udo72

Der 16-Jährige hatte sich laut Angaben der Polizei am 23. Januar in den E-Mail-Account eines Schülers des Maria-Sibylla-Merian-Gymnasiums gehackt und unter dessen Mailadresse die Drohung an die Schulleitung, Lehrer und Schüler gesendet.

Die Schulleitung hatte daraufhin die Krefelder Polizei alarmiert, die mit einem umfangreichen Aufgebot zu der Schule ausgerückt war. Die Beamten seien mit etlichen Kräften und Angestellten im Einsatz gewesen, wie es hieß.

Schon am nächsten Tag konnte der Jugendliche dann als Urheber der Ankündigung ermittelt werden, woraufhin die Ordnungshüter ein Verfahren wegen Störung des öffentlichen Friedens gegen den Teenager einleiteten. Zudem seien Ermittlungen wegen Volksverhetzung aufgenommen worden, da in den Mails auch Äußerungen wie "Heil Hitler" gestanden hätten.

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Bei der polizeilichen Vernehmung hatte der Jugendliche die Tat eingeräumt, wie es hieß.

Für den 16-Jährigen kommt die Aktion nun ziemlich teuer zu stehen, denn wie die Beamten erklärten, darf die Polizei dem Täter einen Einsatz zur Gefahrenabwehr in Rechnung stellen, wenn dieser gegenüber einer anderen Person eine Gefahrenlage - wie eine Amoktat - vortäuscht und im selben Zuge damit rechnen muss, dass diese Person die Polizei alarmiert.

Den Jugendlichen erwartet demnach nun ein Kostenbescheid der Polizei in Höhe von 37.795,69 Euro, den es nun zu begleichen gilt! Die Summe errechne sich dabei größtenteils aus den Stundenlöhnen der Beamten.

Kosten von knapp 38.000 Euro: Verursacher soll aufkommen, nicht der Steuerzahler

Für den Polizeieinsatz wird der 16-Jährige nun zur Kasse gebeten. (Symbolbild)
Für den Polizeieinsatz wird der 16-Jährige nun zur Kasse gebeten. (Symbolbild)  © 123RF/animaflorapicsstock

"Grundsätzlich stellen wir Kosten, die für die Erfüllung unseres gesetzmäßigen Auftrags entstehen, nicht in Rechnung. Aber das hier ist schon ein besonderer Fall", erklärte die Krefelder Polizeipräsidentin Ursula Mecklenbrauck.

"Hier hat jemand eine Gefahr für das Leben vieler Menschen vorgetäuscht und einen großen Polizeieinsatz in der Schule provoziert. Und das wollte er dann auch noch einem Schüler des Gymnasiums in die Schuhe schieben." Für die dadurch entstandenen Kosten solle der Verursacher aufkommen und nicht der Steuerzahler, wie es hieß!

Der junge Baden-Württemberger habe nun zunächst bis Mitte April Gelegenheit, sich zu dem anstehenden Kostenbescheid zu äußern. "Dass er minderjährig ist, entbindet den auch zur Tatzeit 16-Jährigen allerdings nicht von seiner Zahlungspflicht", hieß es abschließend.

Titelfoto: 123RF/udo72

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