Tierhasser versucht kleinen Hund an Zug anzubinden!

Freinsheim - Eine grausame Tierquäl-Aktion an einem Bahnhof in Freinsheim (Rheinland-Pfalz) endete beinahe tödlich!

Am Bahnhof im rheinland-pfälzischen Freinsheim wollte ein Mann seinen mitgeführten Hund an einen kurz vor der Abfahrt befindlichen Zug anbinden. (Symbolbild)
Am Bahnhof im rheinland-pfälzischen Freinsheim wollte ein Mann seinen mitgeführten Hund an einen kurz vor der Abfahrt befindlichen Zug anbinden. (Symbolbild)  © Bundespolizei

Laut einem Polizeibericht vom Donnerstag beobachteten eine Zeugin und ihre Tochter am Dienstag gegen 14 Uhr einen Mann, der im Begriff war, seinen mitgeführten Hund im Bahnhofsbereich an einen Zug zu binden.

Kurz vor der Abfahrt versuchte er den kleinen Vierbeiner mit der Leine an einer Öse an der Außenseite der Bahn zu befestigen.

Daraufhin erkannte die Zeugin die drohende Gefahr, stieg aus dem Zug, sprach den 40-jährigen Herrn an und rettete dem Hund so wohl das Leben. Bei einer Weiterfahrt der Bahn wäre die Fellnase mit Sicherheit schwer verletzt, noch wahrscheinlicher aber getötet worden.

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Die mittlerweile alarmierte Polizei konnte den 40-Jährigen anschließend in einer Unterführung am Bahnhof mitsamt seinem Fahrrad und dem Hund antreffen. Bei der Kontrolle verhielt sich der Mann sofort aggressiv und gab bei der Personalien-Feststellung falsche Daten an.

Außerdem drohte er den Beamten mit Schlägen, falls diese ihn durchsuchen würden.

Mitgeführter Hund gehörte nicht dem 40-jährigen Tier-Hasser

Der kleine Vierbeiner konnte dank des beherzten Eingreifens einer Zeugin überleben. (Symbolbild)
Der kleine Vierbeiner konnte dank des beherzten Eingreifens einer Zeugin überleben. (Symbolbild)  © 123RF/saskekun

Bei der darauffolgenden Personendurchsuchung widersetzte er sich den Einsatzkräften, weshalb die Polizisten ihn mit einem Taser zu Boden brachten und fesselten.

Im Anschluss konnten sowohl sein Ausweis als auch mehrere Gramm Cannabis gefunden und sichergestellt werden. Auf der Dienstelle wurde dem offensichtlichen Tierhasser außerdem eine Blutprobe entnommen.

Wie sich herausstellte, gehörte der arme Vierbeiner zudem seiner Lebensgefährtin, die ihren Hund wohlbehalten später auf dem Polizeirevier abholen konnte.

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Gegen den 40-Jährigen, der sich weigerte, weitere Angaben zu machen, wird nun wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt.

Eines ist sicher: Ohne das beherzte Eingreifen der Zeugin wäre der kleine Hund jetzt höchstwahrscheinlich nicht mehr am Leben.

Titelfoto: Bundespolizei

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