Afrikanischen Funktionär misshandelt? Flughafenpolizei erntet heftigen Shitstorm

Frankfurt am Main - Heftige Anschuldigungen kursieren seit einigen Tagen gegen die Bundespolizei am Frankfurter Flughafen durch das Internet. Haben die Beamten herabwürdigend gegenüber einem afrikanischen Funktionär der Gesundheitsbehörde agiert? Wenn es nach Doktor Ahmed Ogwell Ouma geht, war dem eindeutig so.

Die Bundespolizei am Frankfurter Flughafen sieht sich derzeit heftiger Kritik ausgesetzt. (Symbolfoto)
Die Bundespolizei am Frankfurter Flughafen sieht sich derzeit heftiger Kritik ausgesetzt. (Symbolfoto)  © dpa/Boris Rössler

Der Stein des Anstoßes war ein Tweet des Mitglieds der Africa Centres for Disease Control and Prevention (Africa CDC), in dem Ogwell die Behauptung aufstellte, von den Beamten am Frankfurter Airport "misshandelt" worden zu sein.

Weiter führte er unter anderem aus, man hätte ihm unterstellt illegal in Deutschland verweilen zu wollen. Der eigentliche Anlass für seine Reise in die Bundesrepublik sei jedoch lediglich seine geplante Teilnahme an der Internationalen Gesundheitskonferenz "World Health Summit" in Berlin gewesen, wie der Mediziner abschließend klarstellte.

In Windeseile entbrannte im Netz ein gewaltiger Shitstorm, der die Ordnungshüter öffentlich an den Pranger stellte. Auf ihrem eigenen Twitter-Account versuchte die Bundespolizei mit einer eigenen Schilderung der Ereignisse gegenzulenken, am Montag veröffentlichte man zudem eine offizielle Richtigstellung.

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Ein Sprecher der Behörde betonte darin, dass man seitens der Beamten vorschriftsmäßig bei der Kontrolle des kenianischen Wissenschaftlers vorgegangen sei. Zudem stellte man klar, dass die Routinekontrolle im Rahmen des Schengener Grenzkodex nicht länger als vier Minuten gedauert habe und es Ogwell selbst gewesen sei, der nur bedingt kooperativ gehandelt habe.

Doktor Ahmed Ogwell sorgte mit seinem Tweet zur Flughafenkontrolle für Welle der Empörung im Netz

Die Reaktion der Bundespolizei des Frankfurter Flughafens ließ nicht lange auf sich warten

Im Rahmen des Schengener Abkommens "müssen visapflichtige Drittstaatsangehörige zur Einreise ein gültiges, anerkanntes Reisedokument und ein gültiges Visum vorlegen sowie den Reisezweck und ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhaltes nachweisen. Darüber hinaus ist eine fahndungsmäßige Überprüfung durchzuführen", wie es im Pressestatement weiter hieß.

"Dass dem Mann die Einreise verweigert wurde, er am Flughafen festgehalten oder gar "misshandelt" wurde, entspricht nachweislich nicht den Tatsachen", hieß es abschließend vonseiten der Bundespolizei. Weitere Anschuldigungen seien schlichtweg falsch und würden entschieden zurückgewiesen.

Titelfoto: dpa/Boris Rössler

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