"Geh' in dein Schweine-Land zurück": Rassismus-Eklat bei der Polizei
Gießen - Die Polizei - dein Freund und Helfer! Doch selbst denjenigen, die sich tagtäglich für die Durchsetzung von Recht und Ordnung engagieren, sind nicht davor gefeit, selbst zu Tätern zu werden.

In Hessen soll es während eines Einsatzes zu rassistischen Beleidigungen eines Beamten in Richtung eines Mannes gekommen sein. Dieser war zum derzeit nicht genauer bekannten Zeitpunkt des Einsatzes als "mutmaßlicher Störer" gemeldet worden.
Auf die heftigen Anfeindungen machte eine Videoaufnahme aufmerksam, die laut des mittelhessischen Polizeipräsidiums seit einiger Zeit durch die sozialen Netzwerke geistert und in der die Äußerungen des Polizisten klar und deutlich herauszuhören sind.
So soll der hessische Ordnungshüter seinem Gegenüber folgende Worte an den Kopf geworfen haben: "Mach' und verschwind'. Sonst vergess' ich mich. Geh' in dein Schweine-Land zurück."
Wann genau die Aufnahme entstand und wo sich der Einsatz abgespielt haben soll, ist derzeit auch den zuständigen Ermittlern nicht bekannt. Die Aufnahmen wurden jedoch laut eines Sprechers für die nun bevorstehenden Ermittlungen gesichert.
Während auch die Identität des Geschädigten noch immer nicht geklärt ist, wurde der betroffene Beamte bereits identifiziert. Welche Konsequenzen sein Verhalten nach sich ziehen wird, blieb bislang unbekannt, die dienstrechtliche Prüfung sowie die strafrechtlichen Ermittlungen dauern jedoch an.
Infolge eines erneuten Rassismus-Eklats bei der Polizei äußerte sich auch Polizeipräsident Bernd Paul zum Sachverhalt. Er drückte tiefste Betroffenheit aus und fügte an, dass "ein solcher rassistischer Ausspruch gegenüber einem Bürger völlig inakzeptabel und niemals hinnehmbar" sei.
Ungewisse Strafe für rassistischen Polizisten, Geschädigter weiter unbekannt
Des Weiteren kündigte man seitens der mittelhessischen Polizei an, dass man den Vorfall lückenlos und konsequent aufklären und man weiterhin gewährleisten wolle, dass Polizistinnen und Polizisten aus Hessen stets ihrer Vorbildfunktion gerecht würden.
Abschließend richtete man einen erneuten Appell an den Geschädigten, mit der Bitte, sich zugunsten der Aufklärung der Tat an die Behörde zu wenden.
Titelfoto: dpa/Boris Rössler